Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines Platzes für den Hundesportverein.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
In der Sitzung am 30.08.2016 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1058-07/08/2016 den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitpark Lange Stücken“ in der Fassung vom Juli 2016 einschließlich der Begründung bestätigt.
Die öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom
26.09.2016 bis 28.10.2016
im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Brandis, den 06.09.2016
Arno Jesse
Bürgermeister
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de