Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Viehweide/Kleinsteinberger Straße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.11.2020 bis 23.12.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Viehweide / Kleinsteinberger Straße“ der Stadt Brandis, OT Beucha als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 03.11.2020 mit Beschluss-Nr. 1079-09/11/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Viehweide / Kleinsteinberger Straße“ in der Fassung vom 24.09.2020 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 226/3, 226/4, 226/9 (teilw.) und 226/10 der Gemarkung Beucha der Stadt Brandis.

Gleichzeitig werden die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 23.11.2020 bis 23.12.2020 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten erfolgen.

Auf Grund der derzeitigen Situation möchten wir Sie bitten, sich dazu vorab telefonisch anzumelden (Tel.: 65552).

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 57 02 98-29, E-Mail halle@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Immissionsprognose
  • Baugrund

Informationen

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