Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Parkstraße, 2. Abschnitt"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.08.2020 bis 25.09.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 mit Beschluss-Nr. 1065-07/07/2020 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Parkstraße, 2. Abschnitt“ in der Fassung vom 18.06.2020 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Planungsziel ist die Verschiebung des Baufensters im Bereich der Flurstücke 686/2 und 615/12 der Gemarkung Polenz ohne eine Veränderung der Größe des Baufensters.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert, da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.08.2020 bis 25.09.2020 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 57 02 98-29, E-Mail halle@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                                  nur nach Vereinbarung

Dienstag                               09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

Mittwoch                               nur nach Vereinbarung

Donnerstag                          09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                                  09:00 bis 11:30 Uhr           

Samstag                               09:00 bis 12:00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat)       erfolgen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; kunz@stadt-brandis.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

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