Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 21.07.2020 mit Beschluss-Nr. 1063-07/07/2020 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“ in der Fassung vom 26.06.2020 samt Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 13 b i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 13 b i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die erste Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 29.01.2019 bis 01.03.2019, gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen war der Plan nochmals zu überarbeiten.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 24.08.2020 bis 25.09.2020 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Brandis, Fachbereich Bau und Ordnung, Markt 1-3, Raum 2.11, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat) erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; kunz@stadt-brandis.de