Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung
des 3. Entwurfs des Bebauungsplans „Dorfanger Beucha“ der Stadt Brandis
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 mit Beschluss-Nr. 1081-09/10/2019 den 3. Entwurf des Bebauungsplanes „Dorfanger Beucha“ samt Begründung in der Fassung vom 02.09.2019 gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Geltungsbereich ist in nebenstehender Abbildung dargestellt.
Gegenüber dem 2. Entwurf des Bebauungsplans wurde der Plan folgendermaßen ergänzt/geändert:
Firsthöhe
Die maximal zulässige Firsthöhe wird von ursprünglich 14 m auf 12 m herabgesetzt.
Baumerhalt
Die vier Bestandsbäume an der August-Bebel-Straße werden mit dem 3. Entwurf des Bebauungsplans zum Erhalt festgesetzt.
Baugrenzen
Die Baugrenze wird im Norden weiter von der August-Bebel-Straße zurückgesetzt.
Stellplätze und Tiefgaragen
Zusätzlich zu den bereits festgesetzten Stellplätzen wird eine Fläche für eine Tiefgarage im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem wird die Festsetzung getroffen, dass je Wohneinheit mindestens ein Stellplatz innerhalb des Plangebiets oder auf einer rechtlich entsprechend gesicherten Fläche außerhalb des Plangebiets zu schaffen ist.
Bauzeitenregelung
Für den Bebauungsplan wurde eine artenschutzrechtliche Einschätzung erstellt. Auf dieser Grundlage wird eine Festsetzung zur Bauzeitenregelung getroffen. Demnach haben Baufeldfreimachung und Baubeginn außerhalb der Hauptbrutzeit, also zwischen 1. Oktober und 28. Februar, zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, ist vor Baubeginn durch fachkundiges Personal eine artenschutzrechtliche Begehung der Fläche durchzuführen. Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden.
Gleichzeitig mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den o.g. geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abgegeben werden sollen.
Der 3. Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020 bei der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1-3, Zimmer 2.11, 04821 Brandis, öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans „Dorfanger Beucha“ einschließlich der Begründung ist zusätzlich im Internet wie folgt abrufbar:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Telefon (03 45) 57 02 98-0, Fax (03 45) 570298-29, E-Mail halle@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag nur nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 19:30 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:30 Uhr
erfolgen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Brandis, den 05.11.2019
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; kunz@stadt-brandis.de