Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einfamilienhaus Hohmann“
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 26.3.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB „Einfamilienhaus Hohmann“ der Stadt Brandis beschlossen (Beschluss-Nr. 1021-02/03/2019). Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung des Einfamilienhauses geschaffen werden.
Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
In seiner Sitzung am 26.06.2019 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1057-05/06/2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einfamilienhaus Hohmann“ samt Begründung bestätigt und nach
§ 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 23.08.2019 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten
Montag Termine bitte vereinbaren
Dienstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch Termine bitte vereinbaren
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Der Entwurf ist weiterhin im Internet wie folgt eingestellt:
http://www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Frau Kunz; Tel.: 034292 65552; Mail: kunz@stadt-brandis.de