Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Gewerbe- und Wohnstandort "Neubauernsiedlung"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.11.2016 bis 07.01.2017
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 den Entwurfes des Bebauungsplans „Neubauernsiedlung“ der Stadt Brandis in der Fassung vom 12.09.2016 samt Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

  • Landratsamt Landkreis Leipzig

  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

  • AZV Parthe

bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar

  • Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen

    zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur,

    zum Immissionsschutz und

    zu Altlastverdachtsflächen

    < > mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des < > zum Bebauungsplan mit Berechnung von zulässigen Emissionskontingenten zur Festsetzung von Kontingenten im Bebauungsplan, < > zum Bebauungsplan mit Ausbreitungsrechnung nach den Vorgaben der TA Luft und GIRL und einer Immissionsprognose,

  • Faunistische Untersuchung mit Erfassung der Brutvögel (Aves) und

    einer Potenzialabschätzung für Fledermäuse, Reptilien und Heuschrecken

    Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

    Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von

    28.11.2016 bis 06.01.2016

    in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

    Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

    Montag                       8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr

    Dienstag                     8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr

    Mittwoch                     geschlossen

    Donnerstag                 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag                        8:00 bis 11:30 Uhr

    erfolgen.

    Da die Stadtverwaltung vom 27.12.16 bis 30.12.16 geschlossen bleibt, wurde die Monatsfrist für die Auslegung um eine Woche verlängert.

    Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

    Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

    Brandis, den 02.11.2016

    Arno Jesse

    Bürgermeister

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Geruchsimmissionsprognose
  • Planzeichnung
  • Faunistische Untersuchung
  • Anlage faunistische Untersuchung
  • vorliegende Stellungnahmen
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