Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Beucha Mitte

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.07.2020 bis 28.08.2020
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Beucha Mitte“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Beucha Mitte“ nach § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung - beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 276/6 und 276/7 der Gemarkung Beucha.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung der Nutzungskonzeption als Gründerzentrum und Landstadtlabor geschaffen werden.

Gemäß § 13 II 2 (1) BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 I und § 4 I BauGB abgesehen. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 IV, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 II, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 V 3 und § 10 IV abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Stadtrat der Stadt Brandis billigte in seiner Sitzung am 30.06.2020 mit Beschluss-Nr. 1050-06/06/2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Beucha Mitte“ in der Fassung vom 24.06.2020 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Nachbargemeinden zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Dabei wurde der Geltungsbereich um das Flurstück 276/5 der Gemarkung Beucha erweitert.

Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten erfolgen.

Um Wartezeiten einzugrenzen wird empfohlen, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Frau Kunz, Tel.: 03429265552; Mail: kunz@stadt-brandis.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.