Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 25.10.2016 den Entwurfes des Bebauungsplans „Neubauernsiedlung“ der Stadt Brandis in der Fassung vom 12.09.2016 samt Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Landratsamt Landkreis Leipzig
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
AZV Parthe
bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar
Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen
zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur,
zum Immissionsschutz und
zu Altlastverdachtsflächen
< > mit der Beschreibung des aktuellen Umweltzustandes und der Prognose über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes des < > zum Bebauungsplan mit Berechnung von zulässigen Emissionskontingenten zur Festsetzung von Kontingenten im Bebauungsplan, < > zum Bebauungsplan mit Ausbreitungsrechnung nach den Vorgaben der TA Luft und GIRL und einer Immissionsprognose,
Faunistische Untersuchung mit Erfassung der Brutvögel (Aves) und
einer Potenzialabschätzung für Fledermäuse, Reptilien und Heuschrecken
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von
28.11.2016 bis 06.01.2016
in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 19:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr
erfolgen.
Da die Stadtverwaltung vom 27.12.16 bis 30.12.16 geschlossen bleibt, wurde die Monatsfrist für die Auslegung um eine Woche verlängert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Brandis, den 02.11.2016
Arno Jesse
Bürgermeister