Planungsziel ist die Schaffung der Genehmigungsfähigkeit für eine Erweiterung des bestehenden Edeka-Marktes. Vorhabenträger ist die EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Alle entstehenden Kosten der Planung obliegen dem Vorhabenträger.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
In der Sitzung am 28.06.2016 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1041-05/06/2016 den Entwurf des vorhabenbezogenen genehmigten Bebauungsplanes „EDEKA“ in der Fassung vom 30.05.2016 einschließlich der Begründung bestätigt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom
25.07.2016 bis 26.08.2016
im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Ihre Stellungnahmen können Sie aber auch hier im Beteiligungsportal abgeben.