Bebauungsplan Gemeinde Crottendorf Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Neubau Grundschule Crottendorf am Nitzschhammerweg“ OT Crottendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.10.2026 bis 06.11.2026
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Neubau Grundschule Crottendorf am Nitzschhammerweg“ OT Crottendorf – 
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats der Gemeinde Crottendorf vom 16.04.2026 ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Planungsziel ist der 
Neubau einer Grundschule im zentral gelegenen rd. 0,8 ha großen 
Geltungsbereich am Standort des ehemaligen KONSUM-Landwarenhauses.
Daher werden die Vorentwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan in 
der Fassung vom August 2026, bestehend aus:
• Teil A – Planzeichnung Maßstab 1 : 500,
• Teil B – Textliche Festsetzungen und
• Begründung mit Umweltbericht, darunter die Anlagen
 1 Artenschutzgutachten – Zwischenbericht
 2 Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse
im Zeitraum vom 05.10.2026 bis zum 06.11.2026 im Internet auf 
der Internetseite der Gemeinde unter https://www.crottendorf.de/ 
sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen 
die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Crottendorf, Annaberger 
Straße 230 C, 09474 Crottendorf, (Zimmer 12) 
während nachfolgend genannter Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 11:00 Uhr.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im 
angefügten maßstabslosen Planauszug durchgehend grau bandagiert dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die 
Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail 
an bauamt@crottendorf.de übermittelt werden. Bei 
Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme 
schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie 
während der oben genannten Zeiten dort abzugeben 
oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht 
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können 
bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte 
und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt 
für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von 
Bedeutung ist.

Kontakt

Daniela Tippmer

Bauamt

Gemeindeverwaltung Crottendorf

Annaberger Straße 230 C

09474 Crottendorf

Telefon: + 49 37344 765-16

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage 
der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSG-VO i. V. m. § 3 BauGB und dem 
SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben 
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 
Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 
13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.
Crottendorf, den 28. September 2026

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