Flächennutzungsplan Gemeinde Crottendorf Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Crottendorf „Grundschulstandort am Nitzschhammerweg“, OT Crottendorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.10.2026 bis 06.11.2026
Bild vergrößern
Planzeichnung

4. Änderung des Flächennutzungsplans 
der Gemeinde Crottendorf „Grundschulstandort 
am Nitzschhammerweg“, OT Crottendorf – Entwurf 09/2026 – förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Crottendorf billigte mit Beschluss 
311/26 vom 10.09.2026 in öffentlicher Sitzung den Planentwurf in 
der Fassung 09/2026, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschloss die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB, parallel 
dazu die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB.
Mit der Planung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für einen 
zentral im OT Crottendorf gelegenen Schulneubau als Ersatz für den 
bisherigen Standort der Grundschule geschaffen werden. Planinhalt 
ist die Umwidmung bisheriger gemischter Bauflächen sowie von Flächen für die Landwirtschaft und Wald in eine rd. 0,8 ha große Fläche 
für den Gemeinbedarf (§ 5 (2) Nr. 2 BauGB) mit der Zweckbestimmung „Schule“. Näheres soll ein Bebauungsplan regeln.
Die Entwurfsplanunterlagen mit Stand 09/2026 zur 4. FNP-Änderung, bestehend aus:
- der Planzeichnung M 1 : 5.000,
- Begründung und Umweltbericht einschließlich der Anlage 1 –
Artenschutzgutachten (Zwischenbericht vom 17.08.2026),
- ferner nachfolgend aufgelistete umweltbezogene Stellungnahmen:
Nr. Name Belangträger Stellungnahme 
vom
2 Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 29.06.2026
3 Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte (LfA) 16.06.2026
7 Landestalsperrenverwaltung 
des Freistaates Sachsen (LTV) 26.06.2026
9 Planungsverband Region Chemnitz 
Verbandsgeschäftsstelle (PVRC) 04.06.2026
10
Landratsamt Erzgebirgskreis, Geschäftsbereich Landrat Ref. Recht und Kommunalaufsicht, SG Stellungnahmen (LRA)
25.06.2026
25 Zweckverband Naturpark 
„Erzgebirge/Vogtland“ (NP) 29.06.2026
werden in der Zeit vom 05.10.2026 bis 06.11.2026 auf den Internetseiten der Gemeinde Crottendorf unter https://www.crottendorf.de/ 
sowie des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im 
o. g. Zeitraum im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Crottendorf, 
Annaberger Straße 230 C, 09474 Crottendorf, (Zimmer 12) während 
nachfolgend genannter Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch 
über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an 
bauamt@crottendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die 
Möglichkeit, die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu 
senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben 
oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer 
angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, 
zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO 
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen 
gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne 
Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das 
Ergebnis der Abwägung.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 
(2) UmwRG gemäß § 7 (3) S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen 
ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder 
nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen 
können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die 
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
Die Nachbargemeinden werden nach § 2 (2) BauGB sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 
§ 4 (2) BauGB gleichzeitig beteiligt.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, 
können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan 
unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht 
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in 
der Fassung 09/2026 als selbstständiger Teil der Begründung mit 
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und 
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und 
Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter 
sowie das o. g. Artenschutzgutachten verfügbar. Im Umweltbericht 
wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden 
Stellungnahmen verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise zu Radioaktivität, Radonschutz [SG Mensch]
• Landesamt für Archäologie: Archäologische Relevanzzone – mittelalterlicher Ortskern [SG Kulturgüter]
• Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen: max. 
Vor-Ort-Versickerung, keine Direkteinleitung in die fließende 
Welle der Zschopau [SG Mensch, Boden, Wasser, Sachgüter]
• Planungsverband Region Chemnitz: Hinweise auf angrenzendes 
Vorbehaltsgebiet Hochwasser, Verbesserung des Wasserrückhalts (im Hochwasserentstehungsgebiet) und des Grundwasserschutzes, Anhaltspunkte oder Belege für schädliche stoffliche 
Bodenveränderungen, sehr relevante und relevante Multifunktionsräume für Fledermäuse, westlich angrenzende Kaltluftbahn 
[SG Mensch, Tiere, Boden, Wasser, und Klima]
• Landratsamt Erzgebirgskreis: Kennzeichnung Hochwasserentstehungsgebiet „Zschopau Teilgebiet 1“, Bodenfunktionen 
schützende Maßnahmen, forstrechtliche Erfordernisse (Waldumwandlungserklärung), Absicherung Arten- und Biotopschutz, 
keine Beeinträchtigung des Wasserversickerungs- oder des Wasserrückhaltevermögens durch das Vorhaben (Wasserbilanz im BP) 
[SG Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Sachgüter]
• Zweckverband Naturpark „Erzgebirge/Vogtland“: Erfassungen 
zum Arten-/Biotopschutz, Anwendung regionaltypischer und 
landschaftsangepasster Bauweise, dezentrale Einbindung regenerativer Energien [SG Tiere, Landschaft, Klima]
Crottendorf, den 28. September 2026

Sebastian Martin
Bürgermeister

Kontakt

Daniela Tippmer

Gemeindeverwaltung Crottendorf

Annaberger Straße 230 C

09474 Crottendorf

Telefon: + 49 37344 765-16


E-Mail: bauamt@crottendorf.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang