Der Gemeinderat der Gemeinde Markersdorf fasste in seiner Sitzung am 17.06.2021 den Beschluss über die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Brewes – Markersdorf“.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Firmenstandortes durch die Neuerrichtung einer Halle als Lager- und Logistikzentrum mit integriertem Verwaltungsbereich. Der derzeitige Unternehmensstandort der Brewes GmbH ist baulich und platztechnisch ausgelastet. Erweiterungen sind in der Zukunft nicht mehr möglich. Als produzierendes Unternehmen mit gleichzeitiger Lagerhaltung der hergestellten Produkte ist die Brewes GmbH auf einen örtlich nahen Workflow, d.h. kurze Logistikwege und einen geschlossenen Unternehmensstandort angewiesen. Um einen späteren Wechsel des Firmenstandortes zu verhindern, macht sich eine bauliche Erweiterung auf dem benachbarten Grundstück erforderlich.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,4 ha und beinhaltet folgende Flurstücke:
‒ 9/2, 8/18, 11/1 und 4/11 der Gemarkung Markersdorf Flur 6.
Zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden (Begründung Teil II).
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Teil A – Planzeichnung (Vorhaben- und Erschließungsplan als Vorhabenbezogener B-Plan, Teil B – Textlichen Festsetzungen und der Begründung Teil I und Teil II (Umweltbericht) mit Anlagen in der Zeit vom
08.06.2026 bis 08.07.2026
in der Gemeindeverwaltung Markersdorf, Kirchstraße 3, während folgender Zeiten (Öffnungszeiten) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.30 – 11.30 Uhr
Dienstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Landesportal Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de
Homepage der Gemeinde: https://www.markersdorf.de
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Markersdorf, den 29.05.2026
gez. Silvio Renger
Bürgermeister
Susanne Furchner