Der Stadtrat Regis-Breitingen hat in seiner Sitzung am 23.04.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Blumrodaer Straße, Regis“ aufgrund von Änderungen gegenüber dem vom 10.11.2025 bis 12.12.2025 ausgelegten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Gegenstand der Planung
Das Plangebiet befindet sich in Regis-Breitingen, im Ortsteil Regis, nördlich und südlich der Blumrodaer Straße.
Vorrangiges Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, die den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in Regis-Breitingen gerecht werden. Außerdem soll mit der Planung die Betriebserweiterung für den bestehenden SB-Lebensmittelmarkt ermöglicht werden. Angestrebt wurde ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept, das gleichzeitig bestehende Grün- und Freiräume sichert und weiterentwickelt.
Erneute Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Blumrodaer Straße, Regis“ in der Fassung vom 01.09.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht war durch den Stadtrat am 25.09.2025 gebilligt und zur Auslegung bestimmt worden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Aufgrund der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden Änderungen im Planentwurf notwendig. Die Änderungen sind in die 2. Fassung des Entwurfes vom 10.04.2026 eingearbeitet worden. Sie machen eine erneute Auslegung des Entwurfes gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:
Die erneute Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB mit verkürzten Fristen und beschränkt sich auf die geänderten Teile des Planentwurfs.
Auslegungszeitraum und -ort
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, die geänderten Teile des Planentwurfs betreffenden Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
vom 06.05.2026 bis 27.05.2026
auf der Webseite der Stadt Regis-Breitingen unter
https://www.stadt-regis-breitingen.de/bau-wirtschaft/bebauungsplaene/
sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter
www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Die Planunterlagen werden zusätzlich im Rathaus der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstraße 25, im Sachgebiet Bauverwaltung, Zimmer 7 in 04565 Regis-Breitingen während der Dienststunden
Montag 08:00–15:00 Uhr
Dienstag 08:00–18:00 Uhr
Mittwoch 08.00–12:00 Uhr
Donnerstag 08:00–17:00 Uhr
Freitag 08:00–11:00 Uhr
zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen schriftlich oder per Mail an
fraunippe@stadt-regis-breitingen.de eingebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Geänderte Gutachten und vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
Die in den vorliegenden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf vom 01.09.2025 genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:
• Stellungnahme Landkreis Leipzig
Äußerung immissionschutzrechtlicher Bedenken bezüglich der Lärmkontingentierung in den festgesetzten Gewerbegebieten.
Daraufhin wurden folgende Gutachten mit umweltbezogenen Informationen geändert bzw. angepasst:
• Geräuschimmissionsprognose vom 03.03.2026
• Umweltbericht vom 10.04.2026 (in der Begründung enthalten)
• Grünordnerischer Fachbeitrag vom 10.04.2026
Regis-Breitingen, den 27.04.2026
Christiane Nippe-Schwaldt
Sachgebietsleiterin Bauverwaltung
Tel. 034343 718-18