Bebauungsplan Stadt Regis-Breitingen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Blumrodaer Straße, Regis"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Regis-Breitingen

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes

für den Bebauungsplan „Blumrodaer Straße, Regis“

der Stadt Regis-Breitingen

Der Stadtrat Regis-Breitingen hat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Blumrodaer Straße, Regis“ der Stadt Regis-Breitingen gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Blumrodaer Straße, Regis“

Kartengrundlage: Stadt Regis-Breitingen

Das Plangebiet befindet sich in Regis-Breitingen, im Ortsteil Regis, nördlich und südlich der Blumrodaer Straße.

Vorrangiges Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, die den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen in Regis-Breitingen gerecht werden. Außerdem soll mit der Planung die Betriebserweiterung für den bestehenden SB-Lebensmittelmarkt ermöglicht werden. Angestrebt wurde ein schlüssiges städtebauliches Gesamtkonzept, das gleichzeitig bestehende Grün- und Freiräume sichert und weiterentwickelt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung und die zugehörigen Fachgutachten werden

vom 10.11.2025 bis 12.12.2025

auf der Webseite der Stadt Regis-Breitingen unter

https://www.stadt-regis-breitingen.de/bau-wirtschaft/bebauungsplaene/

sowie über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter

www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Die gesamten Planunterlagen werden zusätzlich im Rathaus der Stadt Regis-Breitingen, Rathausstraße 25, im Sitzungszimmer in 04565 Regis-Breitingen während der Dienststunden:

                               Montag           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

                               Dienstag         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

                               Mittwoch        08.00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

                               Donnerstag    08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr

                               Freitag           08:00 bis 11:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Regis-Breitingen, Rathausstr. 25, 04565 Regis-Breitingen schriftlich oder per Mail an die Mailadresse

herrmikoleiczik@stadt-regis-breitingen.de eingebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen beziehen sich insbesondere auf folgende Aussagen und Hinweise:

• Landkreis Leipzig

Festsetzungen zu Solaranlagen, Verbot von Schottergärten, Gewässerschutzstreifen zum Schweißgraben, Umgang mit Niederschlägen, Niederschlagsbewirtschaftungskonzept, Schall- und Geruchsimmissionsprognosen, Artenschutz- und Landschaftsschutzmaßnahmen, Hinweise zu Baumpflanzungen, insektenfreundliche Beleuchtung, Vermeidung von Bodenbeeinträchtigungen während der Bauzeit, Betrachtung ÖPNV, Begrenzung Bodenversiegelung, Klimaschutz und Energiekonzept

• Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau Verwaltungsgesellschaft, Sächsisches Oberbergamt und Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,

Altbergbaugebiet, Baugrundvorgutachten wird empfohlen

Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.05.2025

• Grünordnerischer Fachbeitrag vom 10.07.2025

• Baugrundvorgutachten vom 10.07.2024

• Niederschlagswasserbewirtschaftungskonzept vom 11.08.2025

• Geräuschimmissionsprognose vom 03.06.2025

• Geruchsimmissionsprognose vom 09.08.2024

• Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf Fläche, Niederschlagswasser, Boden und Grundwasser, oberirdische Gewässer, Luft, Globalklima und Mikroklima, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch (insbesondere zu Erholungspotenzial, Lärm, Luftqualität), Kulturgüter und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen. Der Umweltbericht benennt Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung oder zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen

Des Weiteren liegen eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes und ein Gestaltungsplan für das Plangebiet vor.

Regis-Breitingen, den 23.10.2025

Kontakt

Bernd Mikoleiczik

Mitarbeiter Bauverwaltung

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Tel:          034343/71818

Handy: 015111455921

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