Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Wannewitz"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.03.2026 bis 10.04.2026
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 mit Beschluss Nr. 14/2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wannewitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

Im Bereich des ehemaligen Tagebaus Kiessandgrube Spröda-Nordfeld nördlich der Ortslage Wannewitz in der Gemeinde Schönwölkau soll eine extensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche, die sich auf dem ausgekiesten Grund der Kiessandgrube befindet, als Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie mit einer Größe von 14,4 ha genutzt werden. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und liegt damit im überragenden öffentlichen Interesse gemäß § 2 EEG auf dem Weg zur klimaneutralen Energieerzeugung.

Der Abbau von Kiessand im Tagebau Spröda-Nordfeld wurde bereits 1990 eingestellt. Das Bergamt Borna teilte schriftlich am 17.11.1997 mit, dass die im Abschlussbetriebsplan vom 09.02.1996 festgelegten Abschlussarbeiten ordnungsgemäß und vollständig durchgeführt wurden und der Tagebau aus der Bergaufsicht entlassen ist.

Für die Errichtung der Photovoltaikanlage im derzeitigen Außenbereich gemäß § 35 BauGB sind die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes sowie die parallele Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz-Schönwölkau erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst folgende Flächen in der Gemarkung Brinnis, Flur 6: Teilflächen der Flurstücke 24/12, 24/13, 24/18, 24/20 - 24/24, 24/26, 24/28, 24/30, 25/1 sowie die Flurstücke 30/5, 30/20 - 30/25.

Die Flurstücke der Vorhabenfläche befinden sich im Privateigentum. Die öffentliche verkehrliche Erschließung erfolgt über die Kreisstraße K 7443 über die Zufahrt der aktiven Kiessandgrube Spröda-Südfeld. Der Vorhabenträger verfügt über eine Netzeinspeisungszusage.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB.

Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wannewitz“  vom

09.03.2026 - 10.04.2026

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                                             09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                                       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1061447 sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Kontakt

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
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GEMEINDE KROSTITZ

handelnd für die Gemeinde Schönwölkau
Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

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