Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet "Biogasanlage Wannewitz" der Gemeinde Schönwölkau

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 23.01.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau  

über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.08.2025 mit Beschluss 18/2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wannewitz“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.  

Mit Beschluss Nr. 19/2025 billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau den Vorentwurf des Bebauungsplanes sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ in der Fassung vom Juli 2025 samt Begründung und bestimmt diesen gem. §3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.  

Anlass und Ziel der Bauleitplanung:

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat der Gesetzesgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und somit zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Der schrittweise Übergang von konventionellen Energieträgern hin zu Erneuerbaren ist fester Bestandteil der Ziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. In der Novelle des EEG 2023 gilt weiterhin der Ausbaupfad einer installierten Leistung von Biomasseanlagen von 8,4 GW in 2030.

Die Vorhabenträger beabsichtigen den Aus- und Umbau der vorhandenen Biogasanlage auf dem Betriebsgelände der Sauenhaltung Thierbach. Das Areal bietet aufgrund seiner Überprägung und umliegenden Nutzung (Sauenhaltung), der Lage außerhalb des Ortsteils Wannewitz und die Randlage im Gemeindegebiet Schönwölkau sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung. Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Planvorhaben zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage zur Gewinnung von Energie und deren Einspeisung in das öffentliche Stromnetz bauplanungsrechtlich vorbereitet.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht fasst die ermittelten Daten zusammen, beschreibt und bewertet diese. Der umfassende Umweltbericht wird zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans vorgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 3,7 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Flurstücks bezogenen Lageplan zu entnehmen. Er umfasst in der Gemarkung Brinnis, Flur 6 die Flurstücke 22/35, 22/36 und 22/49.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß § 8 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB sind sowohl die Öffentlichkeit als auch die Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wannewitz“ mit Stand Juni 2025 mit der Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

01.12.2025 – 16.01.2026

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                                             09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr 

Donnerstag                                         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter 

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1059281 sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schönwölkau, 17.11.2025

Kottenhahn

Bürgermeister

Kontakt

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
__________________________________________________________________________
GEMEINDE KROSTITZ

handelnd für die Gemeinde Schönwölkau

Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

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