Der Gemeinderat der Gemeindeverwaltung Jahnatal hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Jahnatal für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Agri-Solarpark Ostrau“, Geltungsbereich: Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, 309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, Flurstücke 90, 92, 84-86 sowie 74-78 der Gemarkung Münchhof, Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz sowie Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz, mit einer Fläche von ca. 81 ha, beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Der Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung wurde im Zeitraum vom 27.04.2023 – 26.05.2023 öffentlich ausgelegt und an die Behörden versendet. Die dabei vorgetragenen Belange wurden abgewogen, die daraus resultierenden Änderungen wurden in die Entwurfsfassung eingearbeitet. Der Entwurf wurde im Zeitraum vom 03.03.2025 – 04.04.2025 öffentlich ausgelegt und lag den Behörden vor.
Aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung der Flächennutzungsplansänderung erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Gegenüber den Unterlagen zum ersten Auslegungsverfahren haben sich im 2. Entwurf des Bebauungsplans und der FNP-Änderung, Stand November 2025, nachstehende wesentliche Änderungen ergeben:
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BauGB wird bestimmt, dass die Stellungnahmen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird.
Ich freue mich über Ihre Stellungnahme zum 2. Entwurf der FNP-Änderung bis zum 16.02.2026. Parallel liegen die Unterlagen mit den vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen erneut öffentlich aus.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Sollten Sie sich bis einschließlich 16.02.2026 nicht zu dem Planungsvorhaben äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden oder dass mit der Planung Einvernehmen besteht.
Sollten Sie an einer Papierversion der Unterlagen interessiert sein, lassen Sie es mich gerne wissen.
Ich freue mich über Ihre Hinweise und Anregungen an folgende E-Mail-Adresse:
bauleitplanung@kronos-solar.de
Herr Kautz