Öffentliche Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes
„Gewerbestandort Am Kellergut“
in der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld
über eine Teilfläche von ca. 10.000 m² des Flurstückes 247/3 der Gemarkung Schönfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Am Kellergut“ in Thermalbad Wiesenbad OT Schönfeld über eine Teilfläche von ca. 10.000 m² des Flur-stückes 247/3 der Gemarkung Schönfeld mit Stand: 10/2025 mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffent-lichen.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Schönfeld gegenüber dem bestehenden
Wohngebiet „Am Kellergut“.
Ziel des Aufstellungsverfahrens ist die Erschließung eines Gewerbestandortes an der verkehrsgünstig gelegenen Annaberger Straße.
In der Zeit vom 08. Dezember 2025 bis 20. Januar 2026 werden der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand: 10/2025 mit Begründung einschl. Umweltbericht und nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen über das Internetportal der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad unter
www.thermalbad-wiesenbad.de
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der
Gemeindeverwaltung Thermalbad Wiesenbad, Mühle 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad im Bauamt, Zimmer 03, zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich
ausgelegt:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an info@ibahochundtief.de übermittelt werden. Die Stellung-
nahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbestandort Am Kellergut“ und seiner
Begründung einschließlich Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern
* Fläche und Boden
* Wasser
* Klima und Luft
* Landschaft und Landschaftsbild
* Kultur u. sonst. Sachgüter
verfügbar.
Frau Janet Eberlein E-Mail: eberlein@thermalbad-wiesenbad.de