Ortsübliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA Oppach“ (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Einkaufsmarkt EDEKA“) – Aufstellung und Veröffentlichung Planentwurf
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Aufstellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA Oppach“ (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Einkaufsmarkt EDEKA“) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teile der Flurstücke 348/16, 348/17 und 351/5 der Gemarkung Oppach mit einer Fläche von 1.977 m² (s. Übersichtsplan).
Planungsziel ist die Ermöglichung einer Erweiterung der Verkaufsfläche des vorhandenen EDEKA-Marktes in der August-Bebel-Straße 30 von derzeit ca. 980 m² auf max. 1.250 m².
Durch den Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umnutzung bereits baulich genutzter Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets geschaffen. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen.
Zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Oppach und dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oppach hat zudem hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „EDEKA Oppach“ (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Einkaufsmarkt EDEKA“), bestehend aus dem Textbebauungsplan und der Begründung in der Fassung vom 16.09.2025, gebilligt und zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf wird in der Zeit vom
02.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Oppach unter https://oppach.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Adresse des Freistaates Sachsen unter der Adresse https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen/1059380 veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Oppach, Zimmer 2.5, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach während der Sprechzeiten
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist hat jedermann die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen sowie Stellungnahmen hierzu auf elektronischem Weg rathaus@oppach.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung zu übermitteln. Die Stellungnahmen können auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oppach, Zimmer 2.5, August-Bebel-Straße 32, 02736 Oppach abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Oppach
Herr Tammer
rathaus@oppach.de
035872 383 11