Bebauungsplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2025 bis 12.12.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Veröffentlichung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Groß Düben hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ in der Fassung vom 23.10.2025 bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. 

Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs umfasst nunmehr ca. 61,4 ha.

Der Planausschnitt beinhaltet einen Teilbereich der Gemeinde Groß Düben, Gemarkung Groß Düben, Flur 6, Flurstücke 3/7 (tlw.), 60/1, 5/4, 6/4, 7/4, 8/5, 9/4, 10/4, 11/4, 12/5, 13/4, 14/4, 16, 17, 18, 71/1, 20, 21, 22, 24/4, 33/4, 32, 31, 30, 29/1, 27, 26, 25, 34/4, 35/2, 36/2, 37/0, 38/0, 39/0, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46/1, 58, 57, 56, 55, 53, 52, 51, 50, 49, 63, 64, 65.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht 

Der Umweltbericht (UB) ist Teil der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im Umweltbericht sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild und kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.

Im Umweltbericht werden der Beitrag der vorliegenden Bauleitplanung zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Auswirkungen des zulässigen Vorhabens auf Schutzgebiete und auf die o. a. Schutzgüter sowie Kumulationseffekte beschrieben und bewertet.

2. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) beschäftigt sich mit den auf der Vorhabenfläche vorkommenden Tiere.

Im Bericht sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind in der saP die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen ist der besondere Artenschutz. Eine Beschreibung der Methodik der Umweltprüfung und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ in der Fassung Oktober 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Zeitraum

vom 07.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Webseite der Gemeinde Schleife unter https://www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, Amt für Planen, Bauen und Bergbau, Zimmer 2.04, zu jedermanns Einsicht, während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag:            9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag:         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch:         9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr 
Donnerstag:     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr 
Freitag:             9:00 – 11:00 Uhr

Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ abgegeben werden. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege erfolgen an bauleitplanung@regionalplan-uvp.de sowie an post@schleife-slepo.de, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Groß Düben“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Sebastian Bertko                                                                                   Groß Düben, 07.11.2025
Bürgermeister

Kontakt

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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