Bebauungsplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Pflaster- und Tiefbau Tiergartenstraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.10.2025 bis 14.11.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanung "Pflaster- und Tiefbau Tiergartenstraße" gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Trebendorf hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pflaster- und Tiefbau Tiergartenstraße“, Gemeinde Trebendorf nach § 2 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen.

Die Firma des Vorhabenträgers besteht seit März 2012 und ist in den Bereichen Pflaster- und Tiefbau tätig – sowohl für private Bauherren als auch im öffentlichen Raum. Je nach Auftragslage werden zwischen zwei und sechs Mitarbeitende beschäftigt. Die Arbeiten umfassen unter anderem das Anlegen von Einfahrten, Wegen, Terrassen, Parkplätzen und die Ausführung diverser Tiefbauarbeiten.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht des Vorhabenträgers auf den Flächen den Betriebssitz seiner Pflaster- und Tiefbaufirma zu errichten. Dazu möchte er einen Bürocontainer aufstellen und ein Schleppdach zur Unterstellung seiner Firmenfahrzeuge (LKW, Radlader, Bagger …) errichten. Im rückwärtigen Bereich soll ein Lagerplatz für Schüttgüter und Baumaterialien entstehen bzw. erweitert werden. Zudem soll die Errichtung eines Wohnhauses mit Carport/Schuppen für den Vorhabenträger (Betriebsinhaber) ermöglicht werden.

Zur Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendig.

Das gesamte Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6.965 m² und befindet sich westlich des Ortskerns von Trebendorf. Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 181/3 und Teile des Flurstücks 182 Gemarkung Trebendorf Flur 3 ein.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu wird der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 26.09.2025, zu jedermanns Einsicht im Zeitraum

vom 10.10.2025 bis zum 14.11.2025

im zentralen Landesportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen während folgender Zeiten:

           Dienstag                   09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
           Donnerstag              09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
           Freitag                      09.00 - 11.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife aus. Ebenso können die Unterlagen auf der Webseite der Gemeinde Schleife unter https://www.schleife-slepo.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Schleife vorgebracht werden.

Robert Sprejz                                                                                      Trebendorf, 10.10.2025
Bürgermeister

Kontakt

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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