Flächennutzungsplan Gemeinde Liebschützberg Beschluss

2. Änderung des Flächennutzungsplanes Freiflächensolaranlage Schönnewitz

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.09.2025 bis 02.09.2026
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Planzeichnung

Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.06.2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz, welche aus einer Planzeichnung (ohne Maßstab) und einer Begründung in der Fassung jeweils vom Juni 2024 besteht, festgestellt.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz wurde mit Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 22.02.2024, Aktenzeichen 2022-06092 unter der Registriernummer 170/09/2025 auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz wird gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Freiflächensolaranlage Schönnewitz“ in der Gemarkung Schönnewitz Flurstück 408, Flur 2 in der Gemeinde Liebschützberg im Landkreis Nordsachsen. Die Lage des Änderungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen:

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Gemeinde Liebschützberg. Der Änderungsbereich befindet sich südlich der K 8934 Gaunitzer Straße.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz wird mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Liebschützberg, Borna, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 2. Änderung des FNP Auskunft erteilt.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg im Bereich der Freiflächensolaranlage Schönnewitz mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde unter www.liebschuetzberg.de eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Hinweise gemäß § 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird nach § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. Eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. Nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Borna, den 03.09.2025         

gez.Sommer

Bürgermeister

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Heike Kretzschmar

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