Bebauungsplan Stadt Borna Öffentliche Auslegung

5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Sondergebiet An der B93"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.06.2025 bis 25.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 15.05.2025 den Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet An der B93“, Planungsstand 04/2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Rahmen der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes soll die textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von Werbeanlagen (an der Stätte der Leistung und auf Sammelhinweisschildern), die für das gesamte Bebauungsplangebiet bisher gültig ist, gestrichen werden.

Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet An der B93“ wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

25. Juni 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025

während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude „An der Wyhra 1“, Foyer, 1. Etage zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Borna unter https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm und im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Demnach wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll vorzugsweise elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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Die in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben werden insbesondere aufgrund von §§ 2 bis 4c, 12 - 38 BauGB  erhoben. Dies erfolgt in aller Regel zur Beteiligung der jeweiligen Träger privater oder öffentlicher Belange, sowie sachkundigen Dritten, um eine entsprechende und sachgerechte Abwägung in der Fachplanung zu ermöglichen.

"Verarbeitung" meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung und das Löschen oder die Vernichtung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch den Fachdienst 31, Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung der Großen Kreisstadt Borna. Eine Weitergabe an Dritte kann erfolgen, wenn dies aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage zugelassen und erforderlich ist, um die öffentlich-rechtlichen Aufgaben angemessen wahrzunehmen.

Darüber hinaus erhält der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna eingeschränkten Zugriff im Rahmen der Abwägung auf die vorgebrachten Belange.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt auch im Rahmen des § 4a Abs. 4 Satz 1 und § 10a Abs. 2 BauGB. Dazu wird der rechtskräftige Bebauungsplan oder dessen Entwurf, seine Begründung mit dazu gehörigen Gutachten und die Bekanntmachung im zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen und auf der Internetseite der Stadt Borna zur digitalen Veröffentlichung eingestellt. 

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer der Bearbeitung unter zur Hilfenahme mit automatisierten Datenverarbeitungsvorgängen. Abgeschlossene Vorgänge werden aufgrund der Bestimmungen des Sächsischen Archivgesetzes (SächsArchivG) aufgehoben. Diese Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Verlust oder Beschädigung gesichert.

7. Welche weiteren Datenschutzrechte habe ich?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

  1. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
  2. Recht auf Datenberichtigung und -sperrung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
  3. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen des Artikel 17 DSGVO erfüllt ist.
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  5. Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten,
  6. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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