Bekanntmachung über die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Arzberg „Wohnen in Heidehäuser“ in 04886 Arzberg, OT Heidehäuser, Planungsstand: 06.06.2025, zu jedermanns Einsicht
im Zeitraum vom: 25.06.2025 bis 31.07.2025
in der Gemeindeverwaltung Arzberg öffentlich ausgelegt.
Das zu überplanende Gelände liegt nördlich der Ortslage Arzberg, im südöstlichen Bereich des Ortsteiles Heidehäuser im Außenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 35/12 (Teilbereich), 36, 37 (Teilfläche), 38 und 191 (Teilfläche), der Flur 2, Gemarkung Arzberg, auf einer Fläche von rd. 19.240 m² (rd. 1,92 ha). Das geplante Vorhabengebiet grenzt westlich an die „Waldstraße“ u. Wohngrundstücke an und ist nördlich, östlich sowie südlich von Wiesenflächen, landwirtschaftlich genutzten Flächen, Strauch- und Baumbewuchs sowie Waldflächen umschlossen.
Ziel der Planung ist, mit der Planaufstellung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnraum in Einfamilienhausbauweise mit Nebengelass, unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen zu schaffen und die erforderlichen Nutzungsregelungen festzusetzen. Dazu ist beabsichtigt den südöstlichen Ortsrand vom Ortsteil Heidehäuser geringfügig zu ergänzen. Hierbei sollen Wohngrundstücke entwickelt werden, welche den Gebäudebestand sichern. Mit der Ausweisung von zwei Baugrundstücken wird die vorhandene Erschließung intensiver ausgenutzt. Desweiteren soll die Fortführung einer bauordnungsrechtlich gestoppten Umbaumaßnahme ermöglicht und die dafür planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan (unmaßstäblich) dargestellt.
Vom Tage dieser Bekanntmachung an, können Stellungnahmen von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann in der Gemeindeverwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1, in 04886 Arzberg oder im Bauamt der Gemeindeverwaltung Beilrode, Bahnhofstraße 21, in 04886 Beilrode, während der angegebenen Sprech- / Dienstzeiten erfolgen.
Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Arzberg:
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache)
Donnerstag: 07:30 – 12.00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12.00 Uhr (nur nach vorheriger Absprache)
Sprechzeiten Gemeindeverwaltung Beilrode:
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeiten
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Zusätzlich ist dieser Vorentwurf des Bebauungsplans während des Auslegungszeitraumes auf der Internetpräsenz der Gemeinde Arzberg unter:
https://www.gemeinde-arzberg.de unter „Aktuell“
sowie im Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
abrufbar.
Arzberg, 25.06.2025
Holger Reinboth
Bürgermeister
Frau Jana Schultz-Zeidler E-Mail: J.Schultz-Zeidler@beilrode.com