Öffentliche Auslegung
Entwurf Bebauungsplan „Solarpark Spechtritz“ und parallel dazu der Entwurf für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner Sitzung vom 24.04.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spechtritz“ beschlossen. Nach Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 24.04.2023 wurde nun aufgrund einer Grenzfeststellung der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Stadtrates am 16.12.2024 nochmals geändert. Der Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes liegt auf den Flurstücken 51, 54/4, 54/8, 56/1, 61, 66, 69, 76, 83 und 94 der Gemarkung Spechtritz.
Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 16.12.2024 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan gebilligt und zur Auslage bestimmt.
Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden und unter Berücksichtigung der Umweltbelange das Planungsgebiet als sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik und Landwirtschaft“ nach § 11 Abs. 2 der BauNVO festgesetzt werden.
Der Entwurf mit Stand 11.11.2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• ein Umweltbericht inkl. den Anlagen Fachbeitrag Artenschutz, Naturschutzfachliche Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung, Ergebnisbericht faunistische Kartierung und Blendgutachten mit
∘ Bestandsaufnahme und Bewertung des Eingriffes auf die Schutzgüter Boden/Fläche, Wasser/Wasserhaushalt, Luft/Klima, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Landschaft/Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch und Gesundheit und auf Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
• die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen von:
∘ Landkreis Sächsische Schweiz-Ostergebirge, Stabsstelle Strategie und
Kreisentwicklung vom 24.05.2024
∘ Landesdirektion Sachsen vom 21.05.2024
∘ Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 22.04.2024
∘ Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 24.05.2024
∘ Landesamt für Archäologie vom 16.04.2024
∘ Sächsisches Oberbergamt vom 15.04.2024
∘ NABU-Landesverband Sachsen e.V. vom 27.05.2024
Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und soll nun als sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik und Landwirtschaft“ ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 16.12.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Solarpark Spechtritz“ und die parallel durchgeführte 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit
vom 13. Januar bis einschließlich 14. Februar 2025
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Rabenau, den 10.01.2025
gez. Paul Bürgermeister
Herr Falk Seidel E-Mail: seidel@stadt-rabenau.de