Innenbereichssatzung Stadt Schirgiswalde-Kirschau Beschluss

Ergänzungssatzung "Lärchenbergweg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 07.11.2024 bis 06.11.2025
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Planzeichnung

Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2024 für eine Fläche im Ortsteil Schirgiswalde die Ergänzungssatzung „Lärchenbergweg“ gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) mit Beschluss BV-SR-2024-082 als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung „Lärchenbergweg“, OT Schirgiswalde sind im Lageplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist die zeichnerische Festsetzung in der Satzung.

Die Ergänzungssatzung „Lärchenbergweg“, OT Schirgiswalde und die Begründung werden gemäß § 10 Absatz 3 BauGB im der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, Zi. 202, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während der üblichen Sprechzeiten zur jedermanns Einsicht bereitgehalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme nach Vereinbarung. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zusätzlich wird die Ergänzungssatzung auf folgenden Wegen bereitgestellt: auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-schirgiswalde-kirschau.de: Startseite à Wirtschaft & Bauen à Bauleitplanung und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de: Startseite à Planverfahren à Ort à Schirgiswalde.

Hinweise:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  • nach § 214 Abs. 2a Nummer 3 BauGB beachtliche Mängel bei der Feststellung, dass eine Umweltprüfung unterbleiben soll,
  • nach § 214 Abs. 2a Nummer 4 BauGB Mängel in der Beurteilung, dass der Ausschlussgrund nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht vorliegt, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Schirgiswalde-Kirschau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der zur Zeit gültigen Fassung Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
  1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
  2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Schirgiswalde-Kirschau, den 06.11.2023

Sven Gabriel

Bürgermeister

Kontaktperson

Stephan Möhn 
Mitarbeiter Bauverwaltung

Stadt Schirgiswalde-Kirschau
Postanschrift:         Rathausstraße 4
                               02681 Schirgiswalde-Kirschau
Besucheranschrift:  Rathausstraße 9
                                02681 Schirgiswalde-Kirschau

Telefon: 03592-386644
E-Mail: stephan.moehn@schirgiswalde-kirschau.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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