Innenbereichssatzung Stadt Schirgiswalde-Kirschau Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Lärchenbergweg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.10.2023 bis 17.11.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat Schirgiswalde-Kirschau hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Lärchenbergweg“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Entwurf gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks Nr. 1178/44 der Gemarkung Schirgiswalde. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Entwurf der Ergänzungssatzung.

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder des Landesrechts unterliegen, begründet. Ebenso wird kein Schutzgut i. S. der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie beeinträchtigt.

Die Ergänzungssatzung hat das Ziel, die seit Jahren nicht mehr genutzten Tennisplätze des Hotels am Lärchenberg, einer baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schirgiswalde einzubeziehen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Lärchenbergweg“ OT Schirgiswalde liegt mit seiner Begründung vom 16.10.2023 bis einschließlich 17.11.2023 in der Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Amt für Bauwesen und Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, 2. Obergeschoss, Zi. 201, in 02681 Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9 während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag / Mittwoch / Donnerstag           08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                                08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                                   08.00 – 12.00 Uhr

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen können während des o. g. Auslegungszeitraums auch im Internet auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Schirgiswalde-Kirschau www.schirkau.de unter öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf der Ergänzungssatzung zu nehmen und Stellungnahmen an die Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, 02681 Schirgiswalde-Kirschau OT Schirgiswalde, Rathausstraße 4 zu senden oder während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

Schirgiswalde-Kirschau, 29.09.2023

gez. Sven Gabriel
Bürgermeister

 

Kontaktperson

Stephan Möhn

03592/3866-44

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Gegenstände

Übersicht
  • Ergänzungssatzung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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