Öffentliche Auslegung
Entwurf Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ und parallel dazu der Entwurf für die 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau
Der Stadtrat der Stadt Rabenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Rabenau“ für Teilflächen der Flurstücke 412/3 und 416 der Gemarkung Rabenau gefasst. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan für den Geltungsbereich des B-Plans geändert. In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Rabenau am 30.09.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und zur Auslage bestimmt.
Mit Hilfe dieses Bebauungsplanes soll das Baurecht für eine Kindertagesstätte an der Obernaundorfer Straße geschaffen werden.
Der Entwurf mit Stand September 2024 besteht aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den Anlagen 1 – Baugrund- und Deklarationsuntersuchung sowie 2 – Entwässerungslösung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
• die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 14.12.2022, Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 06.01.2023, Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 20.12.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 04.01.2023
Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich geändert werden. Bisher wurde die Fläche als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und muss nun als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 30.09.2024 gebilligt und zur Auslage beschlossen.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für den B-Plan „Kindertagesstätte Rabenau“ und die parallel durchgeführte 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rabenau findet in der Zeit
vom 07. Oktober bis einschließlich 15. November 2024
im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, während der Dienststunden statt. Die Dienststunden sind
Montag/Mittwoch/Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 7:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Wir bitten um eine vorherige telefonische Terminabstimmung für die Einsichtnahme im Rathaus.
Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Rabenau unter www.rabenau.net/rathaus/bauleitplanung/b-plan und in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Während der Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Stadtverwaltung Rabenau, Markt 3, 01734 Rabenau abzugeben oder während der Sprechzeiten im Bauamt der Stadtverwaltung Rabenau (2. OG), Markt 3, 01734 Rabenau, zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Rabenau, den 04.10.2024
gez. Paul Bürgermeister
Herr Falk Seidel E-Mail: seidel@stadt-rabenau.de