Bebauungsplan Gemeinde Elsterheide Öffentliche Auslegung

Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 09.08.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Elsterheide hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ mit Stand vom 28.05.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll im Ortsteil Geierswalde eine Strandgestaltung bestehend aus Wegen, Sanitären Einrichtungen und Aufenthaltsräumen bauplanungsrechtlich gesichert werden.

Der oben genannte Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 28.05.2024 liegt zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB

vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024

in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide, OT Bergen, im Sekretariat - Zimmer 1.3 - während folgender Dienstzeiten aus:

Montag                       08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag                     08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                 08.00 bis 12.00 Uhr      und      13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag                        08.00 bis 11.30 Uhr

Auch die bereits vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB liegen zu folgenden Themen aus:

  • Naturschutzfachlicher Ausgleich,
  • Bodenschutz,
  • Immissionsschutz,
  • Geologie, Baugrund,
  • Archäologie,
  • Radonschutz,
  • Forst,
  • Hydrologie.

Der Bebauungsplan enthält Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

  • Natur und Landschaftsschutz,
  • Forst,
  • Denkmalschutz,
  • Artenschutz,
  • Archäologie,
  • Bodenschutz, Baugrund, Standsicherheit, Abfall, Altlasten,
  • Immissionsschutz,
  • Grünordnung (Biotoptypen Bestand und Entwicklung),
  • Umweltbericht mit den Ergebnissen aus der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • Mensch und Naturgüter.

Es sind die Umweltauswirkungen der Planung auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Arten und Biotope, Mensch und Kulturgüter sowie Landschaftsbild und Erholung dargelegt. Enthalten sind die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Kompensation zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Entwurfs zum Bebauungsplan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen einsehbar.

Jedermann kann während der Auslagefrist Stellungnahmen zu dem Entwurf (B-Plan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“) schriftlich, per E-Mail (gemeinde@elsterheide.de oder eger@elsterheide.de) oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, OT Bergen, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide vorbringen.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Plangebiet befindet sich auf der westlichen Uferseite des Koschendammes zwischen Geierswalder See und Partwitzer See, nordöstlich der Ortslage Geierswalde.

gez. Gasterstädt

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Heidrun Eger
E-Mail: gemeinde@elsterheide.de

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