Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Elsterheide hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 den Bebauungsplan „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ zur Aufstellung beschlossen.
Ziel ist es, auf dem Flurstück 316/14 der Gemarkung Geierswalde Flur 1 und dem Flurstück 181/4 der Gemarkung Scado Flur 1 eine touristische Ufergestaltung bauplanungsrechtlich zu sichern.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ findet statt im Zeitraum vom
11.04.2023 bis zum 12.05.2023.
Die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Touristische Infrastruktur am Ostufer Geierswalder See“ (Vorentwurf mit Stand vom 31.03.2023) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen einsehbar.
Außerdem besteht die Möglichkeit, den Vorentwurf in der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide OT Bergen, im Sekretariat – Zimmer 1.3 – während folgender Dienstzeiten einzusehen.
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis einschließlich 12.05.2023 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Elsterheide, Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36 in 02979 Elsterheide OT Bergen abgegeben werden.
Das Plangebiet befindet sich auf der westlichen Uferseite des Koschendammes zwischen Geierswalder See und Partwitzer See, nordwestlich der Ortslage Geierswalde.
gez.
Koark
Bürgermeister
Heidrun Eger
Bauamt Gemeinde Elsterheide
03571/4801-31