Bekanntmachungsanordnung zum Beschluss Nr. 20/24 vom 05.06.2024 des Gemeinderats der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
In der Sitzung am 05.06.2024 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle vom 28.05.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit wurde bereits in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 06.05.2024 über die Planung informiert und es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Stellung von Fragen gegeben.
Zusätzlich zu dieser öffentlichen Veranstaltung liegt der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.05.2024 und die dazugehörige Begründung nochmals als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 1.7.2024 bis zum 02.08.2024
montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle (Zimmer 102) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde (www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de) sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen eingesehen werden. (https://buergerbeteiligung.sachsen.de)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Geltungsbereich des Vorhabens befindet sich nördlich der Ortslage Clausnitz am Mühlweg.
Rechenberg-Bienenmühle, 17.06.2024
Ingenieurbüro Pawlik (Herr Michael Pawlik)