Bebauungsplan Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle Frühzeitige Beteiligung

vorhabenbezogener Bebauungsplan "PST-Solarpark Clausnitz"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachungsanordnung zum Beschluss Nr. 21/24 vom 05.06.2024 des Gemeinderats der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

In der Sitzung am 05.06.2024 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PST-Solarpark Clausnitz“ vom 28.05.2024 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit wurde bereits in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 06.05.2024 über die Planung informiert und es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Stellung von Fragen gegeben.

Zusätzlich zu dieser öffentlichen Veranstaltung liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 28.05.2024 und die dazugehörige Begründung sowie bereits vorliegende Umweltunterlagen (Biotoptypenbestandsplan, Grünordnungsplan, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) nochmals als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 abs. 1 BauGB in der Zeit vom 1.7.2024 bis zum 02.08.2024

montags, dienstags und donnerstags                                       von 09:00 bis 12:00 Uhr               sowie
dienstags                                                                                   von 13:00 bis 15:00 Uhr               und
donnerstags                                                                               von 13:00 bis 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle (Zimmer 102) zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde (www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de) sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen eingesehen werden. (https://buergerbeteiligung.sachsen.de)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Geltungsbereich des Vorhabens befindet sich nördlich der Ortslage Clausnitz am Mühlweg.

Rechenberg-Bienenmühle, 17.06.2024

Kontaktperson

Ingenierubüro Pawlik (Herr Michael Pawlik)

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