Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Großsteinberg am See“ – 3.Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.05.2024 bis 23.07.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.03.2024 mit Beschluss 07/03/2024 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Großsteinberg am See“ mit Stand Januar 2024 gebilligt und mit Beschluss 07/03/2024 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 320p, 320/27, 320/28, 320/29, 320/30, 319a, 320o und 322a der Gemarkung Großsteinberg sowie die Flurstücke 152, 152/4, 152/5 der Gemarkung Klinga (s. Karte).

Wesentliche Inhalte der 3. Änderung sind:

• die Umwandlung von privaten Grünflächen in ein Wohngebiet

• Änderung einer öffentlichen Verkehrsfläche in ein Wohngebiet

• Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen mittels Baugrenzen

• Anpassungen der Festsetzungen zum Maß der Nutzung

Das Änderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 sowie von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 oder von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. Umweltrelevante Belange sind nicht betroffen. Die Unterlagen zum Entwurf der 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegen in der Zeit

vom 27.05.2024 bis einschließlich 05.07.2024

in der Gemeinde Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein während der Dienststunden:

Di 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:30 Uhr

Mi 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zudem auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite innerhalb des genannten Zeitraums einsehbar. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeinde Parthenstein (s.o.) und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen (s.o.) eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Gemeinde Parthenstein
Bauamt
Christoph Lippold
Große Gasse 1
04668 Parthenstein OT Großsteinberg
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bebauungsplan

Informationen

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