Bebauungsplan Stadt Lauta Öffentliche Auslegung

"Gartenstadt Erika 2030+"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 08.07.2024 bis 08.08.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des 2. Entwurfs des  Bebauungsplanes „Gartenstadt Erika 2030+“

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage des 1. Entwurfes zum og. Bebauungsplan, hat der Stadtrat der Stadt Lauta hat in seiner Sitzung am 03.06.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenstadt Erika 2030+“ der Stadt Lauta, in der Fassung vom 22.05.2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag wird im Zeitraum

vom 08.07.2024 bis einschließlich 08.08.2024

öffentlich ausgelegt.  Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß

§ 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet www.Lauta.de→ Rathaus & Bürgerservice → Rathaus → Amtliche Bekanntmachungen und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beeiligung/aktuelle-themen einsehbar.

Weiterhin besteht die Möglichkeit im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Planunterlagen  im  Rathaus der Stadt Lauta, K.-Liebknecht-Str. 18, 02991 Lauta, Zimmer 24 während der Sprechzeiten einzusehen:

montags                                   9.00 – 12.00 Uhr

dienstags                                13.00 – 16.00 Uhr

donnerstags                              9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

freitags                                     9.00 – 12.00 Uhr

Der Bebauungsplan soll Baurecht für die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf zur Wiedernutzung vorgesehener Flächen im Bereich Gartenstadt „Erika“, Kolonie Laubusch begründen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 8 BauGB aufgestellt. Die Planunterlagen beinhalten die Begründung mit Festsetzungen, die Planzeichnung, den Umweltbericht und den Artenschutzfachbeitrag mit Anlagen.  

Aus der Beteiligung des Entwurfes i.d.F.v. 17.05.2023 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden die vorhandenen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Themen ausgelegt:

- Grund- und Oberflächenwasser, Immissionsschutz, Naturschutz, Bodenschutz, Archäologie,

  Radonschutz, Geologie/Baugrund

Nach der letzten öffentlichen Beteiligung wurde in Ergänzung der Planunterlagen der Umweltbericht und ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Der Bebauungsplan enthält somit Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten:

- Immissionsschutz, Bodenschutz, Grund-u. Niederschlagswasser, Altlasten, Abfall, Forst und Naturschutz

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes per Mail an sylvia-drescher@lauta.de oder in der Stadtverwaltung Lauta, Bauamt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Lauta

Bauamt

K.-Liebkencht-Str. 18

02991 Lauta

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.