Flächennutzungsplan Gemeinde Sehmatal Erneute Beteiligung

Sehmatal - 3. Änd. des FNP`s der VG Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.04.2024 bis 03.05.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB

3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 12/2023)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sehmatal billigte in seiner Sitzung am 13.03.2024 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) sowie die erneute förmliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Fassung 05/2022 förmlich beteiligt. Die förmliche Beteiligung und die damit verbundene Auslegung wird aufgrund von Ungenauigkeiten während der vorangegangenen förmlichen Beteiligung wiederholt.

Das Plangebiet liegt städtebaulich in eigenständiger Lage nördlich des Stadtgebietes von Oberwiesenthal an der Emil-Riedel-Straße auf den Flurstücken 401/2 (tlw.), 401/7, 401/8 401/9, 401/9, 401/13, 401/14 (tlw.), 401/15, 401/16, 401/17, 401/18 und 458/2 (tlw.) der Gemarkung UnterwiesenthaI. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Emil-Riedel-Straße/An den Teichen" kann nicht aus dem bestehenden
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Tourismus und Sport sowie einer Grünfläche.

Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit

vom 02.04.2024 bis zum 03.05.2024

auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Sehmatal www.sehmatal.de unter der Rubrik "Rathaus - Aktuelles"
veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zusätzlich während folgender Zeiten öffentlich
aus:
Montag           09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse info@sehmatal.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal-Cranzahl, im Sekretariat abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadresse, zustimmen.
Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz
(UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Nach Einschätzung der Stadt werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:
- Landesdirektion Sachsen E 09.08.2022
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen VE 30.09.2021
- Planungsverband Planungsregion Chemnitz VE 13.10.2021
- Landratsamt Erzgebirgskreis VE 30.09.2021 und 22.08.2022
- Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. VE 03.11.2021 und EBBP
- Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. VE 11.11.2011 und E 01.07.2022
- NABU-Landesverband Sachsen e.V. VE 09.11.2021 und E 22.07.2022
- Naturschutzverband Sachsen e.V. VE 09.11 .2021
- GRÜNE LIGA e.V. Sachen e.V. VE 09.11.2021
- Zweckverband Naturpark "ErzgebirgeNogtland" E 04.11 .2021
- 1 Bürgerstellungnahme VE

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nach Themenblöcken
verfügbar:

Tiere
Informationen
- Vorkommen verschiedener geschützter Arten
- Habitate verschiedener teilweise geschützter Arten
- Rechtslage Artenschutz
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Pflanzen
Informationen
- Vorkommen geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen
- Bergwiese betroffen
- Betroffenheit Biotope durch Planung
- Maßnahmenfläche
- Wald nicht betroffen
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Mensch und seine Gesundheit
Informationen
- Förderung Tourismus und Erholung
- Keine negativen Auswirkungen
- Auswirkungen Tourismus
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen
- BehördensteIlungnahmen

Boden und Fläche
Informationen
- Erstmaliger Eingriff in Landschaft
- Flächenversiegelung
- Flächenverlust Landwirtschaft und Bergwiese
- Altablagerung westlich
- Hinweise natürliche Radioaktivität, Radonschutz und Geologie und Bodenschutz
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Wasser
Informationen
- Veränderung der Entwässerung
- Erosionsbahnen und Hangneigung
- Hochwasserentstehungsgebiet
- Naturnahe Kleingewässer südlich
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Klima und Luft

Informationen
- Baubedingte Auswirkungen und Auswirkungen durch Flächenversiegelung
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen Kultur- und Sachgüter
Informationen
- Keine Bestandsgebäude
- Archäologischer Relevanzbereich
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Landschaft

Informationen
- Prägende Kulturlandschaft Bergwiese Angrenzend Landschaftsschutzgebiet
- Entwicklungszone Naturpark Erzgebirge/Vogtland
- FND in der Nähe
- Vorhaben im Außen bereich
- Zersiedelung der Landschaft
- Von Landwirtschaft geprägte Landschaft
Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Biologische Vielfalt
Informationen
- Baubedingte Auswirkungen
- Rechtslage Biotopschutz
- Umgang und Bewertung von Verboten gemäß Naturschutzrecht

Quellen
- Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht
- BehördensteIlungnahmen

Gemeinde Sehmatal, 19.03.2024

S. Nestler
Bürgermeister                                                                    (Siegel)

Planzeichnung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans Flurstücke 401/2 (tlw.), 401/7, 401/8 401/9, 401/9, 401/13, 401/14 (tlw.), 401/15, 401/16, 401/17, 401/18 und 458/2 (tlw.) der Gemarkung
Unterwiesenthal, Stadt Kurort Oberwiesenthal

Kontaktperson

Bauverwaltung Sehmatal

Gemeinde Sehmatal, Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal-Cranzahl

Gegenstände

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Informationen

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