Ortsübliche Bekanntmachung Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB BauGB 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 12/2023)
Der Stadtrat der Stadt Kurort Oberwiesenthal hat in seiner Sitzung am 23.01 .2024 den Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) zur erneuten förmlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Fassung 05/2022 förmlich beteiligt. Die förmliche Beteiligung und die damit verbundene Auslegung wird aufgrund von Ungenauigkeiten während der vorangegangenen förmlichen Beteiligung wiederholt.
Das Plangebiet liegt städtebaulich in eigenständiger Lage nördlich des Stadtgebietes von Oberwiesenthal an der Emil-Riedel-Straße auf den Flurstücken 401/2 (tlw.), 401/7, 401/8401/9,401/9,401/13,401/14 (tlw.), 401/15,401/16,401/17,401/18 und 458/2 (tlw.) der Gemarkung Unterwiesenthal. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Emil-Riedei-Straße / An den Teichen" kann nicht aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden. Deshalb muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Ziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Tourismus und Sport, sowie einer Grünfläche.
Der Entwurf der 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein/Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Stand 12/2023) mit dazugehöriger Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom 31.01.2024 bis zum 04.03.2024
auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Stadt Kurort Oberwiesenthal www.oberwiesenthal.de unter der Rubrik "Stadtinformationen - Aktuelles" veröffentlicht.
Die Unterlagen liegen zusätzlich während folgender Zeiten öffentlich aus: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse stadt@oberwiesenthal.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus, Markt 8, 09484 Kurort OberwiesenthaI, im 1. Obergeschoss abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommunen den Inhalt nicht kannten, nicht hätten kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Nach Einschätzung der Stadt werden die folgenden, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:
- Landesdirektion Sachsen E 09.08.2022 - Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen VE 30.09.2021 - Planungsverbafld Planungsregion Chemnitz VE 13.10.2021 - Landratsamt Erzgebirgskreis VE 30.09.2021 22.08.2022 - Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. VE 03.11.2021 und E BBP - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. VE 11.11.2011 und E 01.07.2022 - NABU-Landesverband Sachsen e.V. VE 09.11.2021 und E 22.07.2022 - Naturschutzverband Sachsen e.V. VE 09.11.2021 - GRÜNE LIGA e.V. Sachen e.V. VE 09.11.2021 - Zweckverband Naturpark "Erzgebirge/Vogtland" E 04.11.2021 - 1 Bürgerstellungnahme VE
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nach Themenblöcken verfügbar:
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Kultur- und Sachgüter Informationen
Landschaft Informationen
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Stadt Kurort OberwiesenthaI, 31 .01 .2024
Benedict Bürgermeister Siegel
Kurort OberwiesenthaI,
Rathaus, Markt 8, im 1. Obergeschoss
09484 Kurort OberwiesenthaI