Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2024, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnengipfel Kleintirol“, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und dem Teil B – Textliche Festsetzungen, in der Fassung vom 22. Februar 2024 beschlossen, die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht gebilligt und diese Planunterlagen sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst ein ca. 60 ha großes Areal, welches sich an der südlichen Gemarkungsgrenze von Dittmannsdorf und nordwestlich der Ortslage Gornau im Außenbereich befindet. Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der Karte in der Anlage.
Ziel des Aufstellungsverfahrens ist Baurechtsbeschaffung für ein Sondergebiet für Landwirtschaft mit Zusatznutzung erneuerbarer Energien als Agri-PV-Anlage. Die Gesamtleistung der Anlage soll ca. 50 Megawatt (MW) betragen. Mit der Schaffung einer großflächigen Agri-PV-Anlage soll der Beitrag der Gemeinde Gornau zur Energiewende entscheidend verbessert werden.
In der Zeit vom 21.03.2024 bis einschließlich 23.04.2024 werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.02.2024 mit Begründung einschl. Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen über das Internetportal der Gemeinde unter
gornau.de/aktuelles
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin liegen die Unterlagen im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2 während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag von 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag von 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 - 14:00 Uhr Donnerstag von 09:00 - 15:00 Uhr Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt@zschopau.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zu Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Zschopau oder im Rathaus Gornau abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen liegen bereits vor:
Angaben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Die in diesen Stellungnahmen behandelten Umweltthemen sind nachfolgend aufgeführt. Sie wurden in der Planerarbeitung berücksichtigt und in den Planentwurf eingearbeitet. Im Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind Ausführungen zu den Planauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie zu Maßnahmen zur Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen enthalten. Weitere Ausführungen sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung enthalten.
Mensch, Bevölkerung und Gesundheit
Fläche und Boden
Schutzgut Wasser
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Luft und Klima
Landschaft
Kultur und Sachgüter
Gornau, den 12.03.2024
Wollnitzke Bürgermeister
Anlage: Lage des Geltungsbereiches
M. Burckhardt SB Stadtplanung/Umwelt