Bebauungsplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.09.2023 bis 20.10.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schleife hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.08.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“ in der Fassung vom 15.05.2023 sowie den dazugehörigen Anlagen gebilligt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Begründung und die dazugehörigen Anlagen in der Zeit vom

          vom 11.09.2023 bis zum 20.10.2023

in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

während folgender Zeiten:

          Dienstag               09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr
          Donnerstag           09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr

          Freitag                  09.00 - 11.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • FFH-Vorprüfung
  • Brandschutznachweis
  • Eingegangene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
    • Landesdirektion Sachsen vom 26.11.2021
    • Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter vom 31.01.2022
    • Regionaler Planungsverband vom 06.12.2021
    • Landesamt für Archäologie vom 01.11.2021
    • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.12.2021
    • DB Services Immobilien GmbH vom 04.01.2022
    • Evangelische Kirchengemeinde Schleife vom 09.12.2021
    • Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) vom 03.12.2021
    • Ortschaftsrat Mulkwitz vom 03.12.2021
    • Ortschaftsrat Rohne vom 26.11.2021
    • Ortschaftsrat Schleife vom 09.12.2021
    • Naturschutzverband Sachsen e. V. vom 10.12.2021
    • Grüne Liga Sachsen e. V. vom 10.12.2021
    • NABU vom 10.12.2021
    • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 01.11.2021 bis 03.12.2021

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenschutzfunktion des Waldes, Maß der Flächeninanspruchnahme, potenziell Trinkwasser belastenden Stoffen durch die Module, Notwendigkeit von Grabungen durch das Landesamt für Archäologie, Hinweise zum Schutz des Grundwasser und Versickerung, Fassung und Abführung von Niederschlagswasser, Lage in einem Vorbehaltsgebiet für Trinkwasser, geologisch-hydrologische Situation, Empfehlung Baugrunduntersuchung, Schutz vorhandener Gewässer, Empfehlung zum Überdenken des Ausgleichmanagements aufgrund der Bodenbeschaffenheit, Hinweis auf Erosionsgefahr, Hinweis auf potenzielle Altlasten, Hinweis auf ökologisch wertvolle Binnendünen

Umweltbezogene Informationen zu Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen der PVA auf das Klima und die Luft, dem Verlust des natürlichen CO2-Speichers des Waldes, seiner klimaausgleichenden und luftreinigenden Funktion, der Schädigung des Temperaturausgleichvermögens, potenzielle Erhöhung der Bodentemperatur durch PVFA und gesteigerte Waldbrandgefährdung

Umweltbezogene Informationen zum Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: der Wahrnehmbarkeit der PVFA in den umliegenden Ortschaften und von Wegen, der bereits vorhandenen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Tagebau, was durch die PVFA verstärkt wird, Verlust der positiven Wirkung des Waldes, Zerschneidung und Fragmentierung der Landschaft

Umweltbezogene Informationen zu Pflanzen (Flora)

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Waldflächeninanspruchnahme, bestehende Waldfunktionskartierung, Waldumwandlungserklärung, Aufforstung und Waldumbau, Kompensations- und Ausgleichmaßnahmen für Waldflächen und artenschutzrechtliche Belange, Biodiversität im Bestand, anzustrebende Biodiversität, Ausgleichsmaßnahmen bei Nutzung von Fundamenten, Standortgebundenheit, Erhalt bzw. Wiederherstellung der Funktionen eines Waldes, Widerspruch zum Staatsziel der Waldmehrung, Eingriffsmaß in angrenzendes Vorranggebiet Arten- Biotopschutz, hohes Entwicklungspotenzial der Vorhabenfläche, naturschutzfachliche Bedeutsamkeit der Biotope, (Wald-)Brandschutz, geschützten Arten im Plangebiet, Waldbrandgefahr

Umweltbezogene Informationen zu Tieren (Fauna)

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: schützenswerte Biodiversität, FFH-Vorprüfung, Eingriffsmaß in angrenzendes Vorranggebiet Arten- Biotopschutz, Blendwirkungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Tiergerechte Aufstellung der Module und Zäune und Schaffen von Passiermöglichkeiten, Reduzierung des Lebensraums für Tiere, hohes Habitatpotenzial für große und seltene Tierarten, Verlust des Renaturierungspotenziales, Artenschutzfachbeitrag, Biotopverbundachsen (Wechselkorridore) im Plangebiet, Weidetierhaltung, Lärmimmissionen als  Einschränkung für Tiere, durch Tagebau verursachte Verdrängung von Tieren wird durch weiteren Lebensraumverlust verstärkt, Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Umweltbezogene Informationen zum Menschen

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Zugang für die Feuerwehr, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, Reflexion und Blendeffekte, munitionsverseuchte Geländeteile bzw. ehemaliges Kampfgebiet; Wahrnehmbarkeit von umliegenden Ortschaften und Wegen, Belastung der Anwohner in Bau- und Betriebsphase, Verlust der Funktion des Waldes zur Minderung von Immissionen, Beeinträchtigung der Anwohner bereits durch Tagebau Nochten und Verstärkung dessen durch das Vorhaben, emotionale Bindung der Bürger an das Areal

Umweltbezogene Informationen zu Kultur- und Sachgütern

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vermuteten Kulturdenkmalen, Archäologischen Grabungen

Die auszulegenden Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“ sind ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Schleife https://www.schleife-slepo.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“ können bis zum 20.10.2023 schriftlich oder per E-Mail an post@schleife-slepo.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schleife abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art.6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
  • Artenschutzfachbeitrag
  • FFH-Vorprüfung
  • Brandschutznachweis
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Datenschutzerklärung

Informationen

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