Öffentliche Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Mischgebiet Am Sandberg“ in Oßling
Der Gemeinderat Oßling hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Am Sandberg“ in Oßling und darauffolgend die Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Mischgebiet Am Sandberg“ in Oßling (in der Fassung vom März 2023) und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mischgebiet Am Sandberg“ in Oßling, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, wird nach § 3 Abs. 1 BauGB
ab dem 11.04.2023 für die Dauer eines Monats zu den Dienststunden der Gemeindeverwaltung Oßling
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling, öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im gleichen Zeitraum im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oßling unter ossling.de (Aktuelles) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter buergerbeteiligung.sachsen.de.
Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Oßling vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Oßling, 23.03.2023
Johannes Nitzsche
Bürgermeister
Frau Martina Himmer E-Mail: himmer@ossling.net