Bebauungsplan Gemeinde Parthenstein Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Betonsteinwerk Pomßen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.03.2023 bis 26.04.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Naunhof im Namen der Gemeinde Parthenstein Erneute öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“

Der Gemeinderat der Gemeinde Parthenstein hat in seiner Sitzung am 24.11.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Betonsteinwerk Pomßen“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. 05/11/2021).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Parthenstein, nördlich der Ortslage Pomßen zwischen Parthe im Süden, Kiessee im Westen und Norden und der Großsteinberger Straße (S49) östlich des Plangebiets. Es umfasst für das Betonsteinwerk die in der Gemarkung Pomßen liegenden Flurstücke 291/1 (tw.), 293/1, 294/1, 298 (tw.), 299, 300/b, 301 (tw.), 336/1 (tw.), 339 (tw.), 340/1 (tw.), 345/a (tw.), 462/2 und 462/5 auf einer Fläche von ca. 10,1 Hektar. Der Geltungsbereich für die festgesetzten Kompensationsmaßnahmen umfasst Teile der Flurstücke 200/2, 202/2, 206/2, 207 und das Flurstück 563/1 in der Gemarkung Pomßen und befindet sich südlich der Ortslage Pomßen, östlich der Otterwischer Straße auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Geltungsbereich und die Lage der Kompensationsmaßnahmen sind in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom 22.03.2023 bis einschließlich 26.04.2023 aus.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt innerhalb dieser Frist während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Parthenstein, Große Gasse 1, 04668 Parthenstein OT Großsteinberg, 1. Etage.

Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034293 / 5220 oder per E-Mail an gemeinde@parthenstein.de gewährleistet.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung, der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:

https://parthenstein.net/verwaltung/bauleitplanung und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html sowie über das zentrale Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an gemeinde@parthenstein.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

– derzeitige Flächennutzung im Plangebiet

– Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung

Boden

– Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet

– Informationen zur Geologie und zum Baugrund

– Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

– Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

– Zustand des Grundwassers

– Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser

– Empfehlung einer hochwasserangepassten Bauweise für Teile des Plangebiets

Klima/Luft

– Klimatische Bedingungen im Plangebiet

– Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

Biotope und Flora

– Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen

– Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung

– Beschreibung der festgesetzten Erhaltungs- und Kompensationsmaßnahmen

– Beschreibung einer Maßnahme zur Waldrandgestaltung, um angrenzende Waldflächen zu erhalten und gegenseitige Beeinträchtigungen zu vermeiden

– Fauna und biologische Vielfalt

– Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung

– Artenschutzfachbeitrag mit Prüfung der Auswirkungen auf geschützte Arten (Fledermäuse, Brutvögel, Reptilien)

– Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Reptilien (Zauneidechse) bei Eingriffen in potentielle Habitate

– Beschreibung artenschutzrechtlicher Vermeidungsmaßnahmen (ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn)

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit und Landschaftsbild

– Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen

– Keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds

– Schalltechnisches Gutachten zur Bewertung der vom Plangebiet ausgehenden Lärmemmissionen durch den Betrieb (Fahrverkehr, Betriebsgeräusche) und technische Anlagen

– Lufthygienisches Gutachten zur Bewertung der vom Plangebiet ausgehenden Staubemissionen durch den Betrieb (Fahrverkehr, Betonherstellung) und technische Anlagen

– Beschreibung von Maßnahmen zum Schutz der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung (Festsetzung von Emissionskontingenten) und von Vermeidungsmaßnahmen während der Bauzeit

– Allgemeine Hinweise zum Radonschutz und den gesetzlichen Anforderungen

Kultur- und Sachgüter

– Beschreibung zu umliegenden Kultur- und Bodendenkmalen Schutzgebiete nach Naturschutz- und Wasserrecht

– Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum

– Lage innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets

– Lage innerhalb der Schutzzone III B eines Trinkwasserschutzgebiets Sonstige Angaben

– Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

– Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke

– Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung

– Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen

– Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung

– Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde darüber hinaus auf eine Entsiegelung von Flächen, den Schutz des Grundwassers, das Verhältnis zum Bergrecht z.B. bei der Bilanzierung der Eingriffe, den Schutz potentiell vorkommender Zauneidechsen, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers und eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Schmutzwassers hingewiesen. Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung auch das mit der Planung beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontaktperson

Gemeinde Parthenstein
Bauamt
Christoph Lippold
Große Gasse 1
04668 Parthenstein OT Großsteinberg
E-Mail: bauamt@parthenstein.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Umweltbericht
  • Anlage 2 - Lufthygienisches Gutachten
  • Anlage 1 - Schalltechnische Untersuchtung
  • Anlage 3 - Übertragbarkeitsprüfung
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.