Bebauungsplan Gemeinde Bennewitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Waldsiedlung Leulitz" - frühzeitige Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.02.2022 bis 11.03.2022
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Planzeichnung

Der Gemeinderat von Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Leulitz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB unter der Beschlussnummer 172/18/21 beschlossen.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet, das der Erholung dient (§ 10 BauNVO), dargestellt. Das Gebiet ist aufgrund der vorhandenen Bebauung bereits als „Wochen­endhausgebiet“ einzuordnen. Eine städtebauliche Ordnung bei der weiteren Entwicklung des Gebietes kann nur ein Bebauungsplan sicherstellen. Durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes können die Verkehrsflächen bestimmt werden und insbesondere auch die Art der Nutzung und der Umfang der Bebauung der Grundstücke.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten: 

Montag nach Terminvereinbarung

Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch nach Terminvereinbarung

Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Da der öffentliche Besucherverkehr auf Grund der aktuellen Lage durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 034258932-27 einen Termin für die Einsichtnahme in die Unterlagen zu vereinbaren.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:

 www.gemeinde-bennewitz.de

 eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Kontaktperson

Marc Werner

Gemeindeverwaltung Bennewitz
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
Telefon: 03425 893227
E-Mail: werner@gemeinde-bennewitz.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Textliche Festsetzungen A3
  • Planzeichnung
  • Planzeichnung A3
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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