Der Gemeinderat von Bennewitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldsiedlung Leulitz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB unter der Beschlussnummer 172/18/21 beschlossen.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet, das der Erholung dient (§ 10 BauNVO), dargestellt. Das Gebiet ist aufgrund der vorhandenen Bebauung bereits als „Wochenendhausgebiet“ einzuordnen. Eine städtebauliche Ordnung bei der weiteren Entwicklung des Gebietes kann nur ein Bebauungsplan sicherstellen. Durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes können die Verkehrsflächen bestimmt werden und insbesondere auch die Art der Nutzung und der Umfang der Bebauung der Grundstücke.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlegung vorgenommen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 im Rathaus der Gemeinde Bennewitz, Bauamt Zi.214, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz während der Dienstzeiten:
Montag nach Terminvereinbarung
Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Da der öffentliche Besucherverkehr auf Grund der aktuellen Lage durch den Coronavirus eingeschränkt ist, bitten wir Sie, unter der Telefonnummer 034258932-27 einen Termin für die Einsichtnahme in die Unterlagen zu vereinbaren.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet:
www.gemeinde-bennewitz.de
eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.