Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg hat in seiner Sitzung am 19.08.2019 beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für eine Teilfläche des Flurstücks 325 der Gemarkung Dittersdorf, welches unmittelbar an die Straße „Am Lochberg“ angrenzt, einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg in seiner Sitzung am 21.10.2019 den Satzungsentwurf (bestehend aus Planzeichnung und Begründung) gebilligt und beschlossen, dass dieser Satzungsentwurf entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.
Derzeit befindet sich das Grundstück bauplanungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB, was einer Wohnbebauung auf diesem grundsätzlich entgegensteht.
Durch den beabsichtigten Erlass der Klarstellung- und Ergänzungssatzung wird die verfahrensgegenständliche Teilfläche des Flurstücks 325 der Gemarkung Dittersdorf dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Dittersdorf (§ 34 Abs. 1 BauGB) zugeordnet, sodass zukünftig eine Wohnbebauung auf diesem bauplanungsrechtlich zulässig wird.
Das Verfahren wird analog des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht erforderlich. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Satzungsentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Begründung,
ab 18.11.2019 bis einschließlich 20.12.2019
montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr (am 20.11.2019 wegen Feiertag geschlossen)
donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Amtsberg, Poststraße 30 (1. Stock, Zimmer 14) zu jedermanns Einsichtnahme aus. Sie haben dort auch Gelegenheit, Fragen zu stellen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Webseite der Gemeinde Amtsberg unter www.amtsberg.eu und im Beteiligungsportal Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingestellt.
Amtsberg, den 01.11.2019
Krause
Bürgermeister
Herr Haase
Gemeindeverwaltung Amtsberg
Tel. 037209/6790
Mail: joerg.haase@amtsberg.eu