Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Boxberg/O.L.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.07.2026 bis 07.08.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 der Gemeinde Boxberg/O.L.

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2026 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seminarzentrum- OT Zimpel“ der Gemeinde Boxberg/O.L. beschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich 1 in der Fassung vom 13.05.2026 bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom

06. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026

im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de

und auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. https://boxberg-ol.de  öffentlich zugänglich gemacht.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung liegen die genannten Entwurfsunterlagen als andere leicht

zugängliche Möglichkeit zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L., Südstraße 4,

in 02943 Boxberg/O.L. im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                      von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                    von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                               von 13.00 bis 16.00 Uhr

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht (als Teil der Begründung)

[2] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung

gemäß § 4 (1) BauGB

  • SN Landkreis Görlitz, Amt für Kreisentwicklung (jetzt: Amt für Infrastruktur und Mobilität), 13.07.2022
  • SN Landkreis Görlitz, Umweltamt, 05.07.2022
  • SN Landkreis Görlitz, Kreisforstamt, 01.07.2022
  • SN Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 30.06.2022
  • SN Staatsbetrieb Sachsenforst, Biosphärenreservatsverwaltung OHT, 23.06.2022

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht bis zum Ende der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 3. BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer

Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-

Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e EU-DSGVO i. V. m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Boxberg/O.L., 16.06.2026

H. Balko                                                                                 

Bürgermeister

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Bauamt

Cortina Kokles

035774/35415

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