Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Boxberg/O.L.
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Sondergebiete Photovoltaikanlagen „Ehemaliges Militärgelände“ und „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L., OT Bärwalde beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.06.2023 in der Zeit vom
07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Zu diesem Planverfahren sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Grundlage für die 3. Flächennutzungsplanänderung ist zum einen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Ehemaliges Militärgelände“, zum anderen die geplante Erweiterung dieser Fläche durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schaltanlage“. Damit betrachtet die Umweltprüfung die Geltungsbereiche beider VBP, bei denen es sich um Konversionsflächen im Sinne des EEG handelt.
Für die Bestandsermittlung wurden im gesamten Geltungsbereich der 3. FNP-Änderung faunistische und floristische Kartierungen im Jahr 2021 sowie 2022 vorgenommen. In den parallel zur FNP-Änderung in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Bauabschnitt 1 – VBP-Verfahren „Ehemaliges Militärgelände“ (Verfahrensstand: Abwägungsbeschluss zum Entwurf GR 262/40/22 liegt vor) und Bauabschnitt 2 – VBP-Verfahren „An der Schaltanlage“ (Verfahrensstand: Entwurf) wurden die schutzgutbezogenen Auswirkungen des Vorhabens Sondergebiet Photovoltaikanlage detailliert untersucht.
Weiterhin im Rahmen der beiden zugehörigen Bebauungsplanverfahren jeweils eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen. Aus den im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen geht hervor, dass für den Geltungsbereich der FNP-Änderung grundsätzlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind. Die umweltrelevanten Unterlagen zum Bauabschnitt 2 – VBP-Verfahren „An der Schaltanlage“ befinden sich parallel zur FNP-Änderung in der formellen Beteiligung. Ausführliche Ausführungen und vertiefende Angaben sind den Umweltberichten der parallel im Verfahren befindlichen VBP zu entnehmen. Die wesentlichen Auswirkungen der FNP-Änderung sind aus ebd. herleitbar, sodass darauf Bezug genommen und vertiefende Untersuchungen zu den Schutzgütern ebd. entnommen werden können.
Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich in den umweltbezogenen Informationen wie folgt dar:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.
Boxberg/O.L., 11.07.2023
H. Balko
Bürgermeister
Cortina Kokles
Bauamtsleiterin
Südstraße 4
02943 Boxberg/O.L.
035774/35415