Flächennutzungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

3. Änderung FNP Gemeinde Boxberg/O.L.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 08.09.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum

Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemeinde Boxberg/O.L.

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Sondergebiete Photovoltaikanlagen „Ehemaliges Militärgelände“ und  „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L., OT Bärwalde beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 13.06.2023 in der Zeit vom

07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                       von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                   von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Zu diesem Planverfahren sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Umweltbericht
  2. die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung in Form vom Ergebnisprotokoll zu Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, als Anlage 1 zur Begründung.

Grundlage für die 3. Flächennutzungsplanänderung ist zum einen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Ehemaliges Militärgelände“, zum anderen die geplante Erweiterung dieser Fläche durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schaltanlage“. Damit betrachtet die Umweltprüfung die Geltungsbereiche beider VBP, bei denen es sich um Konversionsflächen im Sinne des EEG handelt.

Für die Bestandsermittlung wurden im gesamten Geltungsbereich der 3. FNP-Änderung faunistische und floristische Kartierungen im Jahr 2021 sowie 2022 vorgenommen. In den parallel zur FNP-Änderung in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne Bauabschnitt 1 – VBP-Verfahren „Ehemaliges Militärgelände“ (Verfahrensstand: Abwägungsbeschluss zum Entwurf GR 262/40/22 liegt vor) und Bauabschnitt 2 – VBP-Verfahren „An der Schaltanlage“ (Verfahrensstand: Entwurf) wurden die schutzgutbezogenen Auswirkungen des Vorhabens Sondergebiet Photovoltaikanlage detailliert untersucht.

Weiterhin im Rahmen der beiden zugehörigen Bebauungsplanverfahren jeweils eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen. Aus den im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen geht hervor, dass für den Geltungsbereich der FNP-Änderung grundsätzlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu prognostizieren sind. Die umweltrelevanten Unterlagen zum Bauabschnitt 2 – VBP-Verfahren „An der Schaltanlage“ befinden sich parallel zur FNP-Änderung in der formellen Beteiligung. Ausführliche Ausführungen und vertiefende Angaben sind den Umweltberichten der parallel im Verfahren befindlichen VBP zu entnehmen. Die wesentlichen Auswirkungen der FNP-Änderung sind aus ebd. herleitbar, sodass darauf Bezug genommen und vertiefende Untersuchungen zu den Schutzgütern ebd. entnommen werden können.

Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich in den umweltbezogenen Informationen wie folgt dar:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:

  • Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Biotope mit Offenlandcharakter u.a. gesetzlich geschützte Sand- und Silikatmagerrasen, Silbergrasrasen sowie Trockene Sandheiden.
  • Das Plangebiet ist stark vorbelastet und aktuell nur von geringer Bedeutung für den Naturhaushalt.
  • Innerhalb des Geltungsbereiches sind die Wiederherstellung und der dauerhafte Erhalt von Sand- und Silikatmagerrasen, Silbergrasrasen sowie Trockenen Heiden auf einer Fläche von ca. 2,4 ha vorgesehen.
  • Für eine etwa 7,84 ha große Fläche wurde die Waldeigenschaft festgestellt – Eine vollständige Kompensation von anlagebedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Pflanzen, Biotope sowie biologische Vielfalt wird durch Festsetzung von externen Kompensationsmaßnahmen auf der Ebene der vorhabenbezogenen Bebauungspläne erreicht.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

  • Es ergeben sich bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Artengruppen Fledermäuse, Zauneidechse und Brutvögel des Offen- und Halboffenlandes.
  • Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren wurden geeignete Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) festgelegt, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG zu vermeiden; u.a. Vergrämen der Fledermäuse, Umsetzen von Zauneidechsen, Errichtung von Ersatzhabitaten für diese Tierarten und ein geeignetes Monitoring.
  • Mit Realisierung der festgesetzten Maßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:

  • Im Geltungsbereich gibt es keine Oberflächengewässer.
  • Der Grundwasserflurabstand ist vergleichsweise hoch.
  • Unter Beachtung des Standes der Technik sind bei der Ausführung von Arbeiten, insbesondere in Bezug auf wassergefährdende Stoffe, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
  • Die Entsiegelungen im Gebiet wirken sich überwiegend positiv auf die Grundwasserneubildung aus. Die Überschirmung durch die PV-Module wird als unerheblich eingeschätzt, da das anfallende Niederschlagswasser weiterhin ungehindert auf den Flächen versickern kann.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

  • Die Böden sind flachgründig und weisen nur eine geringe Bodenfruchtbarkeiten auf und durch Versiegelungen und vormalige Beanspruchungen wie bergbauliche Tätigkeiten stark belastet.
  • Die Bodenfunktionen der Gesamtfläche bleiben weitgehend erhalten bzw. werden durch die Entsiegelung wieder hergestellt. Im Zuge der Ausgleichsmaßnahmen werden unvermeidbare Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden und Fläche kompensiert, sodass der Eingriff als ausgeglichen betrachtet werden kann.
  • Für die Schutzgüter Boden und Fläche sind keine negativen Wirkungen zu erwarten, wenn bei der baulichen Realisierung der Stand der Technik bezüglich des allgemeinen Bodenschutzes beachtet wird.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • Aufgrund der trockenen Vegetation und des noch recht jungen Bestandsalters der Kiefern hat das Untersuchungsgebiet nur eine sehr beschränkte Waldklimafunktion.
  • Angesichts der Lage sind keine lufthygienischen Vorbelastungen zu erwarten.
  • Durch das Vorhaben sind keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen durch Emissionen oder sonstige schädliche Wirkungen auf das Lokalklima zu befürchten.
  • Die umfangreichen Entsiegelungen im Bereich der Alten Kommandantur und die Etablierung von Sand- und Silikatmagerrasen wirken sich vielmehr günstig auf das Lokalklima aus.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:

  • Es besteht keine besondere Funktion des Plangebiets für die landschaftsgebundene Erholung.
  • Die Biosphärenreservatsverwaltung stuft in Ihren Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen beide VBP-Geltungsbereiche als Konversionsflächen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein, da es sich flächendeckend um brachliegende Industrie- oder Gewerbeflächen handelt.
  • Durch das Vorhaben kommt es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft/Landschaftsbild/Erholung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:

  • Es sind keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten, da auch im weiteren Umfeld keine Wohnbauflächen oder Wohngebäude bestehen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

  • Sachgüter stellen die östlich tangierenden Hochspannungsfreileitungen dar, deren Sicherung auf der Bebauungsplanebene erfolgt.
  • Vor Bodeneingriffen werden archäologische Untersuchungen vorgenommen.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde Boxberg/O.L. https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.

Boxberg/O.L., 11.07.2023

H. Balko                                                                                

Bürgermeister

Kontaktperson

Cortina Kokles

Bauamtsleiterin

Südstraße 4

02943 Boxberg/O.L.

035774/35415

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.