Bebauungsplan Gemeinde Boxberg/O.L. Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener B- Plan PV- Anlage "An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 08.09.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan  Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. Ortsteil Bärwalde“

Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“  Boxberg/O.L. OT Bärwalde in der Fassung vom  13.06.2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht mit den dazugehörigen Anlagen gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 198 der Flur 2 in der Gemarkung Bärwalde und stellt die Erweiterung der Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände“ dar, die im Süden an den Geltungsbereich angrenzt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom

07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023

in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.

im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten

Montag - Freitag                       von 07.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag                                   von 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                              von 13.00 bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde  einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten/Stellungnahmen als Anlagen zum Umweltbericht:

Anlage 1:   Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und SPA-Vorprüfung für das SPA „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 2:   Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 3:   Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

Anlage 4:   UVP-Vorprüfung Waldumwandlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde

  1. die eingegangenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung in Form vom Ergebnisprotokoll zu Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstigen Träger*innen öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, als Anlage 2 zur Begründung.
  2. Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen laut der naturschutzfachlichen Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung als untergeordnete Fachbehörde der Oberen Naturschutzbehörde vom 03.03.2023 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde keine grundsätzlichen Bedenken, sofern im Zuge der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung ein Pflegekonzept erstellt und gemeinsam mit der BRV erarbeitet wird und die Vermeidungs-, Monitoring- und Ausgleichsmaßnahmen vollumfänglich und konsequent umgesetzt werden. – Alle Vermeidungs-, Monitoring- und Ausgleichmaßnahmen sowie die Erarbeitung eines Pflegekonzeptes im Rahmen der Ausführungsplanung wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesichert und textlich oder zeichnerisch festgesetzt (Anlage 2 zur Begründung).

Für die Bestandsermittlung wurden floristische Kartierungen im Jahr 2022 im Geltungsbereich vorgenommen. Weiterhin wurde eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen.

Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten/Stellungnahmen wie folgt dar:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:

  • Für eine etwa 5,3 ha große Fläche wurde die Waldeigenschaft festgestellt. Mit Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kommt es zu einer Entbuschung/Rodung des jungen Gehölzbestandes.
  • Als Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Geltungsbereiches ist die Wiederherstellung und der dauerhafte Erhalt von Sand- und Silikatmagerrasen auf einer Fläche von ca. 14.794 m² vorgesehen.
  • Für den Waldausgleich ist eine externe Maßnahme auf dem Gebiet der Gemeinde Lohsa in Form von 5 Teilmaßnahmen mit dem Ziel der Etablierung von Laub-Nadel-Mischwäldern vorgesehen.
  • Die biotopbezogenen Eingriffe und der Waldverlust können damit vollständig kompensiert werden.
  • Im Ergebnis der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung verbleibt sogar ein deutlicher Kompensationsüberschuss.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

  • Es ergeben sich bau- und anlagebedingte Auswirkungen auf die Arten/Artengruppen Fledermäuse, Zauneidechse und Brutvögel.
  • Im Fachbeitrag Artenschutz (Anlage 2) wurden geeignete Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) festgelegt, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG zu vermeiden.
  • Mit der Realisierung des Vorhabens sind bei Durchführung der festgesetzten Maßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:

  • Im Geltungsbereich gibt es keine Oberflächengewässer.
  • Der Grundwasserflurabstand ist vergleichsweise hoch.
  • Für das Schutzgut Wasser sind unter Beachtung des Standes der Technik bei der Ausführung der Arbeiten, insbesondere in Bezug auf wassergefährdende Stoffe, keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:

  • Die Böden sind flachgründig und weisen nur eine geringe Bodenfruchtbarkeiten auf.
  • Für die Schutzgüter Boden und Fläche sind keine negativen Wirkungen zu erwarten, wenn bei der baulichen Realisierung der Stand der Technik bezüglich des allgemeinen Bodenschutzes beachtet wird.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:

  • Es sind keine erheblichen negativen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu befürchten.
  • Weder bestehen nennenswerte lufthygienische Vorbelastungen noch sind durch das Vorhaben Emissionen oder sonstige schädliche Wirkungen auf das Lokalklima zu erwarten.
  • Grundsätzlich leisten Photovoltaikanlagen einen Beitrag für die Energiewende hin zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien mit dem globalen Ziel, das Klima durch die Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger zu schützen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:

  • Es besteht keine besondere Funktion des Plangebiets für die landschaftsgebundene Erholung.
  • Die östlich verlaufende Hochspannungsfreileitungstrasse sowie das nordöstliche befindliche Umspannwerk in Verbindung mit einem bergbaulichen Sperrgebiet im Westen bieten nur wenig Potenzial sowohl in Bezug auf ein wertgebendes kulturraumtypisches Landschaftsbild als auch für die Erholung bzw. den längeren Aufenthalt im Gebiet.
  • Durch das Vorhaben kommt es zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft/Landschaftsbild/Erholung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:

  • Es sind keine negativen Auswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten, da auch im weiteren Umfeld keine Wohnbauflächen oder Wohngebäude bestehen.
  • Im Hinblick auf die Anlagensicherheit werden die geltenden technischen Normen in Bezug auf den Brandschutz eingehalten.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

  • Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines archäologischen Relevanzgebietes.
  • Hieraus können sich im Zuge von Erdarbeiten archäologische Untersuchungen durch das Archäologische Landesamt ergeben, die zu Bauverzögerungen führen können, aber den Inhalten des Bebauungsplans nicht widersprechen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Boxberg/O.L. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de  und auf der Internetseite der Gemeinde unter https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.

.

Boxberg/O.L., 11.07.2023

H. Balko                                                                                

Bürgermeister

Kontaktperson

Cortina Kokles

Bauamtsleiterin

Südstraße 4

02943 Boxberg/O.L.

035774-35415
 

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