Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. Ortsteil Bärwalde“
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde in der Fassung vom 13.06.2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht mit den dazugehörigen Anlagen gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 198 der Flur 2 in der Gemarkung Bärwalde und stellt die Erweiterung der Photovoltaikanlage „Ehemaliges Militärgelände“ dar, die im Süden an den Geltungsbereich angrenzt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Unterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom
07. August 2023 bis einschließlich 08. September 2023
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage“ Boxberg/O.L. OT Bärwalde einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Anlage 1: Natura 2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ und SPA-Vorprüfung für das SPA „Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde
Anlage 2: Fachbeitrag Artenschutz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde
Anlage 3: Naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde
Anlage 4: UVP-Vorprüfung Waldumwandlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage „An der Schaltanlage" Boxberg/O.L., OT Bärwalde
Für die Bestandsermittlung wurden floristische Kartierungen im Jahr 2022 im Geltungsbereich vorgenommen. Weiterhin wurde eine Natura 2000-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Artenschutz, eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung und eine Unterlage für die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß UVPG erarbeitet. Die Umweltprüfung erfolgte schutzgutbezogen.
Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den vorliegenden umweltbezogenen Fachgutachten/Stellungnahmen wie folgt dar:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser und Wasserhaushalt:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Luft und Klima:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild und Erholung:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und Gesundheit:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Boxberg/O.L. deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme werden personenbezogenen Daten, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit der Abgabe der Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt die Gemeinde oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde oder dem von der Gemeinde eingeschalteten Dritten, eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde unter https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.
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Boxberg/O.L., 11.07.2023
H. Balko
Bürgermeister
Cortina Kokles
Bauamtsleiterin
Südstraße 4
02943 Boxberg/O.L.
035774-35415