Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Kraftwerk Boxberg“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kraftwerk Boxberg“ in der Fassung vom 26.09.2022 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen und die Begründung gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
07. November 2022 bis einschließlich 09. Dezember 2022
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Sollte es während der Auslegungszeit, aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona- Pandemie, Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 035774- 3540 zwingend erforderlich ist.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Kraftwerk Boxberg“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung.
[2] Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan „Solarpark Kraftwerk Boxberg“ von der
GMB GmbH vom 19.07.2022
[3] Artenkartierung im Bereich des Solarparks – Brutvögel und Reptilien von lutra Büro für Naturschutz
und landschaftsökologische Forschung vom 07.10.2021
[4] Landschaftsbildvisualisierung und Landschaftsbildbewertung von Planungs- und Gutachterbüro
gutschker-dongus vom 26.09.2022
[5] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:
[5] SN – Regionaler Planungsverband vom 02.05.2022
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
[5] SN – Landesamt für Denkmalpflege vom 03.05.2022, SN - Landratsamt Görlitz – gebündelte Stellungnahme vom 03.06.2022, SN - Landesamt für Archäologie vom 05.04.2022, SN – Landesdirektion Sachsen vom 25.04.2022, SN – Regionaler Planungsverband vom 02.05.2022
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich im Internet über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Gemeinde unter https://boxberg-ol.de öffentlich zugänglich gemacht.
Boxberg/O.L., 12.10.2022
H. Balko
Bürgermeister
Frau Kokles
035774/35415