Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Boxberg/O.L. Beschluss

Klarstellungssatzung Uhyst

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 25.06.2021 bis 24.06.2022
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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der der Klarstellungssatzung gemäß

§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich Straße des Friedens/ Raudener Straße in Boxberg/O.L. OT Uhyst

Der Gemeinderat Boxberg/O.L. hat am 14.06.2021 mit Beschluss GR 146/22/21 die Klarstellungssatzung für den Bereich Straße des Friedens/ Raudener Straße mit dem Geltungsbereich des Flurstückes 77 in der Flur 8 der Gemarkung Uhyst nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Mit der beschlossenen Satzung wird die Zugehörigkeit des vorgenannten Gebietes innerhalb der Grenze des beigefügten Lageplans in der Fassung vom 05.05.2021 zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB klargestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung in Kraft.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 kann die Klarstellungssatzung in der Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L. während folgender Zeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden:

Montag                         9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                       9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00

Donnerstag                  9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00

Freitag                          9.00 – 12.00 Uhr

Entsprechend § 10 a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung ergänzend auch im Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.

Verfahrensvermerk:

Gemäß §4 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerfrei erfolgt ist
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Boxberg/O.L., den 15.06.202

A. Junker

Bürgermeister

Kontaktperson

Cortina Kokles

E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de

Telefon: 035774/35415

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