Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über das Inkrafttreten der der Klarstellungssatzung gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich Straße des Friedens/ Raudener Straße in Boxberg/O.L. OT Uhyst
Der Gemeinderat Boxberg/O.L. hat am 14.06.2021 mit Beschluss GR 146/22/21 die Klarstellungssatzung für den Bereich Straße des Friedens/ Raudener Straße mit dem Geltungsbereich des Flurstückes 77 in der Flur 8 der Gemarkung Uhyst nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Mit der beschlossenen Satzung wird die Zugehörigkeit des vorgenannten Gebietes innerhalb der Grenze des beigefügten Lageplans in der Fassung vom 05.05.2021 zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB klargestellt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung in Kraft.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 kann die Klarstellungssatzung in der Gemeinde Boxberg/O.L., Südstraße 4, 02943 Boxberg/O.L. während folgender Zeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden:
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Entsprechend § 10 a Abs. 2 BauGB wird die in Kraft getretene Satzung mit der Begründung ergänzend auch im Internet eingestellt und über das zentrale Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de öffentlich zugänglich gemacht.
Verfahrensvermerk:
Gemäß §4 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
Boxberg/O.L., den 15.06.202
A. Junker
Bürgermeister
Cortina Kokles
E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de
Telefon: 035774/35415