Das Zentrum ist das Aushängeschild einer Stadt. Die Gestaltung der Innenstadt ist ein wichtiger Faktor, der über ihre Aufenthaltsqualität und Attraktivität entscheidet.
Die Stadt Bischofswerda ist bemüht, die gestalterische Qualität der Innenstadt zu erhalten und weiterzuentwickeln und so einen attraktiven, belebten konkurrenzfähigen Standort zu sichern.
Die Gestaltungssatzung der Stadt Bischofswerda, in der vorliegenden Form erstmals im
Dezember 2006 vom Stadtrat beschlossen, regelt die Gestaltung von baulichen Anlagen im
Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO),
insbesondere von Vordächern, Markisen, Sonnenschutzdächern, Werbeanlagen und
Automaten und die Gestaltung der gewerblichen Freiflächen zum Schutz des Stadt- und
Straßenbildes im historischen Stadtkern.
Der Hauptzweck der Gestaltungssatzung erstreckt sich auf die Umgebungsbereiche von
Denkmälern, d.h. auf bestehende, nicht unter Denkmalschutz gestellte Gebäude sowie
Neubebauung, die sich im Geltungsbereich befinden.
Die Bischofswerdaer Gestaltungssatzung hat sich bis heute als Instrument zur Bewahrung des Stadtbildes grundsätzlich bewährt. Nach fast 20 Jahren ist angedacht, die
Gestaltungssatzung auf aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen.
Es hatte sich gezeigt, dass einige Vorgaben der Satzung nicht mehr zeitgemäß sind
oder nur wenig relevant waren, andererseits hat sich das Erscheinungsbild des
Satzungsgebietes aufgrund von Gebäudeabgängen oder Neugestaltungen teilweise
verändert. Weiterhin sollen die Satzungsinhalte verständlicher werden. Dazu wurde für jeden Paragraphen eine Begründung erstellt um die Inhalte besser nachvollziehen zu können.
Ziel der geplanten Neufassung der Satzung ist, den Schutz der Bauten und städtebauliche Räume von historischer oder städtebaulicher Bedeutung zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch für Neuentwicklungen offen zu sein und baugestalterische und städtebauliche Entwicklungsabsichten darzustellen.
Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bautzen und dem Landesamt für Denkmalpflege einen Arbeitsstand der Neufassung der Gestaltungssatzung erarbeitet. Wir möchten der Öffentlichkeit, insbesondere den betroffenen Eigentümern, Gewerbetreibenden, interessierten Planern sowie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, Stellungnahmen zu diesem Arbeitsstand abzugeben.
Dazu wird der Arbeitsstand der Satzung während der allgemeinen Dienststunden, in der Zeit vom
17.02.2025 – 14.03.2025
im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Das Konzept ist auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister
Herr Sebastian Pietsch Telefon: 03594-786103 E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de