Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27„Ortsteil Weickersdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 31.01.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortsteil Weickersdorf“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der gebilligte Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Neufestlegung der Anteile von überbaubarer und nicht überbaubarer Grundstücksfläche auf den Flurstücken 24/12, 341/15, 17 und 27/5 der Gemarkung Weickersdorf und die Begründung der Änderungen liegen in der Zeit vom

19.12.2022 bis einschließlich 31.01.2023

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (www.bischofswerda.de) als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortsteil Weickersdorf“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Prof. Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Sebastian Pietsch

Teamleiter

Große Kreisstadt Bischofswerda

Stadt- und Verkehrsplanung

Rudolf-Breitscheid-Straße 7

01877 Bischofswerda

Telefon:            +49 3594 786-103

Telefax:            +49 3594 786-109

E-Mail:              sebastian.pietsch@bischofswerda.de

Internet:            http://www.bischofswerda.de

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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